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Thema: Zulässigkeit eines Scanners innerhalb der BOS

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  1. #1
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    Zulässigkeit eines Scanners innerhalb der BOS

    Moin zusammen,

    letztens war ich mit dem Hund unterwegs und hab ein wenig über Optimierungsmöglichkeiten innerhalb meines Aufgabenbereichs nachgedacht. Hier kam mir der Gedanke ob man einen handelsüblichen Scanner im regulären Dienstbetrieb einer BOS rechtmäßig einsetzen dürfte.

    Konkret geht es darum, dass wir regelmäßig auf den Kanal der Autobahnpolizei wechsel. Hier wäre es praktisch weiterhin die Leistelle zu hören, wenn Sie einem trotz vorheriger Information des Umschaltens rufen.

    Weiß jemand ob dies zulässig wäre bzw auch nicht? Quellen wären natürlich traumhaft.

    Oder setzt sowas ggf. jemand schon ein?

    Gruß
    Tom

  2. #2
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    Zitat Zitat von Tom77
    Moin zusammen,

    letztens war ich mit dem Hund unterwegs und hab ein wenig über Optimierungsmöglichkeiten innerhalb meines Aufgabenbereichs nachgedacht. Hier kam mir der Gedanke ob man einen handelsüblichen Scanner im regulären Dienstbetrieb einer BOS rechtmäßig einsetzen dürfte.

    Konkret geht es darum, dass wir regelmäßig auf den Kanal der Autobahnpolizei wechsel. Hier wäre es praktisch weiterhin die Leistelle zu hören, wenn Sie einem trotz vorheriger Information des Umschaltens rufen.

    Weiß jemand ob dies zulässig wäre bzw auch nicht? Quellen wären natürlich traumhaft.

    Oder setzt sowas ggf. jemand schon ein?

    Gruß
    Tom
    Hallo!

    kurz und schmerzlos:

    Ein Scanner erfüllt nicht die erforderlichen Richtlinen nach BOS (TR-BOS) und somiz gehört ein solches Gerät auch nicht in den Einsatzdienst.

    Gruß

    -Z L-

    EDIT:

    http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/p...ern/index.html
    ~Greatness is no Question of Size~
    ->FMT-Größen-Vergleich<-

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  3. #3
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    Tja, so einfach kann die Welt manchmal sein ;)
    Da hätte ich eigentlich auch selber drauf kommen können/müssen.
    Hab vielen Dank.

    Gruß
    Tom

  4. #4
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    Zitat Zitat von Tom77
    Tja, so einfach kann die Welt manchmal sein ;)
    Da hätte ich eigentlich auch selber drauf kommen können/müssen.
    Hab vielen Dank.

    Gruß
    Tom

    Dafür ist ein Forum da :-)

    Bitte..

    Gruß

    -Z L-
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  5. #5
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    Nehm doch einfach einen FME auf Mithören!?

    MfG
    Martin

  6. #6
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    Zitat Zitat von Martin B.
    Nehm doch einfach einen FME auf Mithören!?
    Der dank Monitorfunktion nach TR BOS ebenfalls nicht zulässig wäre, wenn ich mich recht erinnere...
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  7. #7
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    Zitat Zitat von Tom77
    Hier wäre es praktisch weiterhin die Leistelle zu hören, wenn Sie einem trotz vorheriger Information des Umschaltens rufen.
    Moin moin,

    ich weiß, hier geht es um die rechtliche Zulässigkeit eines Scanners. Aber trotzdem muss ich jetzt doch mal eine grundsätzliche Frage stellen:

    Warum muss man immer die Fehler eines anderen versuchen zu kompensieren? Wenn Ihr Euch in Eurem Kanal abmeldet, dann seid Ihr halt einfach nicht zu errecihen. Punkt. Da kann die Leitstelle rufen, bis sie schwarz wird.
    Oder Ihr beantragt halt ein zweites FuG für´s Auto.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
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    Geht's wohl nicht eher darum,
    dass man, wenn man auf dem anderen Kanal ist,
    nicht mehr mitbekommt, was auf dem Heimatkanal so los ist ?
    Man könnte ja irgendwas "wichtiges" verpassen :-)
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  9. #9
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    ^^ da ist aber eine gehässig :-)
    Ich denke aber auch das da was Wahres dran ist.

    Wenn ich meiner Leitstelle mitteile das ich auf einen anderen Kanal schalte (was ich mitteilen muss) dann weiss die Leitstelle auch wo sie mich erreichen kann. Ergo erübrigt sich das mithören eines 2ten Kanals. So einfach würd ich das sehen.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  10. #10
    Christian Gast
    Hallo,

    statt juristisch zu denken könnte man ja auch mal praktisch denken...

    ...man will vielleicht auch erfahren welche Fahrzeuge sich noch zum Einsatz auf der BAB ausmelden, welcher RTW kommt, welcher Hubschrauber ... Deswegen finde ich es gar nicht sooo abwegig ein zweites "Empfangsgerät" für dieses Zweck zu verwenden. Gut ein Scanner ist nicht nach TR-BOS, wäre mit einem CE Zeichen und ggf. e1 Zeichen (bei Anschluß an das Bordnetz) zum Betrieb im Fahrzeug zugelassen. Den Funk dürfte er auch Mithören (Nachricht wäre für Ihn bestimmt wenn er gerufen würde), und last but not least -> wer würde es kontrollieren ? Ein Melder, ein zweites FuG, usw... würden das sicher auch erfüllen.

    Ich würde für sowas ein CM340 MB nehmen. Da hat man notfalls auch ein "Reservegerät" mit dem man (im bG) funken kann. (Ich weiß es hat keine BOS Zulassung)

  11. #11
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    Wenn die HiOrg, ich nehme an in dem Fall handelt es sich um das THW will, dass der Autobahnkanal der Polizei und der Heimatkanal mitgehört wird,
    dann ist es verdammt nochmal,
    seine Pflicht
    dafür zu sorgen, dass es auch möglich ist. Und zwar mit Mitteln, die rechtlich auch in Ordnung sind.
    e.
    **Rede nicht zuviel.
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    Adolph von Knigge

  12. #12
    Registriert seit
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    Das ist ja das was Ebi und ich auch denken.

    Reine Neugier !

    Der, der es wissen muss, weiss welcher RTH, RTW, oder was auch immer noch kommt.
    Für den Zweck wie am Anfang beschrieben würd nen Funk Scanner reichen. BOS konform muss er nicht sein, weil die Kräfte die darüber mithören es nicht zwingend müssen. Also passiert nix, wenn sie was verpassen, weil der Scanner nicht BOS konform ist.



    edit: ebi war mal wieder schneller *g
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

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