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Thema: ZVEI - 5-Ton-Folge für Test

  1. #1
    Registriert seit
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    ZVEI - 5-Ton-Folge für Test

    Hallo,

    ich bin auf der Suche nach der 5-Ton-Folge für Tests. Irgendwo habe ich mal gelesen, das es wohl die 1-2-3-4-5 sein soll. Die 12345 könnte aber auch eine gültige Schleife in Baden-Württemberg oder Sachsen-Anhalt sein - daher meine Nachfrage.

    Ist irgendwo einheitlich eine reine Testschleife definiert? Wenn ja wo und wie lautet sie.

    Das die Code-Dateien aus dem Netz genommen wurden ist mir bekannt und das Fragen nach real existierenden Codes nicht mehr beantwortet werden auch.

    Klaus
    ----------------------------------------------------
    http://www.klaus-paffenholz.de/bos-funk/

  2. #2
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    Testschleife

    Hallo Klaus!

    Von einer reinen Testschleife hab ich noch nie was gehört.
    Ich kann mir auch nicht vorstellen das der Bund so was mal hinbekommen hat ;-)
    Da müßten ja alle Bundesländer mitmachen.

    Bei uns ist es die 0, also XX000.

    Diese Schleife wir ausgelöst wenn an der Alarmierungssoftware was geändert wurde um die verbindung Rechner Alarmierungshardware zu testen.

    Einmal ohne Weckton und im Anschluß mit Sirenen Doppelton.

    Ich kann mir Gut vorstellen das jeder Landkreis das selber regelt.

    Gruß

    FUKW
    Wir, die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen und Unwilligen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen.

    Wir haben solange soviel mit sowenig versucht, das wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit nichts zu vollbringen.

  3. #3
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.255
    Also für Bayern gilt:
    Für Vorführzwecke sind ausschließlich die Tonrufkombinationen
    - 29 999 im Fünftonfolgeverfahren und
    - 999 im Dreitonfolgeverfahren
    zu verwenden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
    Registriert seit
    19.03.2006
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    118
    @ Pfaffenholz: Bitte nicht einfach eine Schleife verwenden, da bei uns die XX000 für Steuerzwecke in der NaSt verwendet wird!

    Am besten klärst du das mit dem zuständigen Beauftragten für Öffentliche Sicherheit im Landratsamt.

    Bei uns gilt XX999!

    Gruß SEG

  5. #5
    Registriert seit
    10.02.2003
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    3.318
    Soweit mir bekannt ist gilt bundesweit das was Alex 22 schon geschrieben hat:
    X X 999

    Keine Ahnung was das geregelt ist, aber das ist mein Kenntnisstand.
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  6. #6
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    6.356
    Servus!

    C 4 Elektrische Forderungen

    Die für Meß- und Prüfzwecke erforderliche einheitliche Modulation des Trägers wird nachfolgend Prüfmodulation genannt und wie folgt festgelegt:

    Modulationsfrequenz: 1000 Hz
    Frequenzhub: 2,4 kHz
    Fünftonfolge: 10357

    Die Meßverfahren zur Ermittlung der HF-Werte sind in Anlage 1 näher beschrieben.
    Alle HF-Spannungsangaben als EMK.
    Quelle: TR Geräte für die (analoge) Funkalarmierung Stand 12/2005

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

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