Also für Bayern gilt:
Für Vorführzwecke sind ausschließlich die Tonrufkombinationen
- 29 999 im Fünftonfolgeverfahren und
- 999 im Dreitonfolgeverfahren
zu verwenden.
Also für Bayern gilt:
Für Vorführzwecke sind ausschließlich die Tonrufkombinationen
- 29 999 im Fünftonfolgeverfahren und
- 999 im Dreitonfolgeverfahren
zu verwenden.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
@ Pfaffenholz: Bitte nicht einfach eine Schleife verwenden, da bei uns die XX000 für Steuerzwecke in der NaSt verwendet wird!
Am besten klärst du das mit dem zuständigen Beauftragten für Öffentliche Sicherheit im Landratsamt.
Bei uns gilt XX999!
Gruß SEG
Soweit mir bekannt ist gilt bundesweit das was Alex 22 schon geschrieben hat:
X X 999
Keine Ahnung was das geregelt ist, aber das ist mein Kenntnisstand.
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Servus!
Quelle: TR Geräte für die (analoge) Funkalarmierung Stand 12/2005C 4 Elektrische Forderungen
Die für Meß- und Prüfzwecke erforderliche einheitliche Modulation des Trägers wird nachfolgend Prüfmodulation genannt und wie folgt festgelegt:
Modulationsfrequenz: 1000 Hz
Frequenzhub: 2,4 kHz
Fünftonfolge: 10357
Die Meßverfahren zur Ermittlung der HF-Werte sind in Anlage 1 näher beschrieben.
Alle HF-Spannungsangaben als EMK.
Gruß
Alex
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
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