Also für Bayern gilt:
Für Vorführzwecke sind ausschließlich die Tonrufkombinationen
- 29 999 im Fünftonfolgeverfahren und
- 999 im Dreitonfolgeverfahren
zu verwenden.
Also für Bayern gilt:
Für Vorführzwecke sind ausschließlich die Tonrufkombinationen
- 29 999 im Fünftonfolgeverfahren und
- 999 im Dreitonfolgeverfahren
zu verwenden.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
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