Hallo Alex,

das ist falsch ! Ein Abschleppwagen ist ein Fahrzeug bzw. Arbeitsmaschine zur Arbeit im fließenden Straßenverkehr.
Es darf, da es hauptsächlich zu diesem Zweck betrieben wird gelbes Blinklicht führen.

Das gelbe Blinklicht darf bei Arbeiten im Strassenverkehr sowohl im fließenden als auch stehendem Verkehr eingeschaltet sein.

Und wenn der Schleppi das Auto hinten auf die "Brille" nimmt, ist es ein Fahrzeug mit ungewöhnlich hoher, breiter oder langer Ladung -> dann darf das Gelblicht auch eingeschaltet bleiben während der Fahrt.

Und beim privaten Abschleppen muß die Warnblinkanlage an beiden Fahrzeugen eingeschaltet sein, aber dann sieht man besonders im dunklen nicht wohin der Schleppzug hin abbiegen will.