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Thema: Wieder mal EBAY ;-)

  1. #16
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    Hallo!
    Nicht alle Leuchten müssen eingetragen werden :

    StVZO §53a, Abs. 3
    " Warnleuchten die mitgeführt werden, ohne das sie nach Abs. 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeuges abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, das sie bei Bedarf innn oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nr.
    20 der Techn. Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach §22a der StVZO entsprechen! ",

    Heißt :

    Man darf durchaus Gelbe RKLE an seinem Privat PKW einsetzen, allerdings müssen das
    1. Zugelassene Leuchten sein, sprich eine KBA Nr. vorweisen, Leuchten von HELLA , BOSCH oder FG Hänsch haben diese ja....

    2. dürfte man sie eben nur am stehenden Fahrzeug bei einer Panne oder Unfall einsetzen, oder bei Erfüllung der Vorgaben des §52 StVZO Abs. 4 !

    Fazit:
    Billigleuchten wie sie bei e-bay zu hunderten angeboten werden, haben sehr schlechte Lichtwerte, und bieten keine gute Warnwirkung! Hier lohnt der Kauf einer " Profileuchte ", die auch allen Techn. Richtlinien entspricht!

    Tip:

    Der Warnleuchtenhersteller HÄNSCH in Herzlake, bietet speziell für den Privatfahrzeuggebrauch Leuchten in Gelb an.
    Diese sind auch zugelassen, und bedürfen keiner weiteren Eintragung!
    Im Prinzip handelt es sich u.a. um ganz normale " Frontblitzer " in gelb, welche z.b. nach hinten wirkend auf die Hutablage im Fahrzeug montiert werden können, um so den ankommenden Verkehr zu warnen!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  2. #17
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    wenn das gelbe blinklicht nur zur pannenabsicherung benutzt wird und nicht während der fahrt ist das legal und er macht sich nicht strafbar. nur wenn er mit dem gelben blinklicht bewegt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #18
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    ups da war wohl einer schneller
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  4. #19
    Matrix Gast
    Hallo,

    @TobyforPresident:
    Man kann sich so 'n Teil auch einfach in den Partykeller stellen...
    Warum sollte sich da der Käufer Strafbar machen?

    Nur der Missbrauch auf PKW's nzw. im Straßeverkehr ist verboten.

    MfG
    Stephan

  5. #20
    Lauschi Gast
    Wir haben bei uns im Dorf auch so einen "Spinner" der den ganzen Tag mit einer RKL aus´m Baumarkt herumfährt.

    Aber warum soll ich da jetzt einen Aufstand machen, wenn ich die vorgeschriebenen Haltlinienen beim Überfahren einer Kreuzung mit SOSI nicht einhalten sollte, ruft ja auch niemand die POL.

    Wenn der gute Mann das so will.... es gibt bestimmt welche die das COOL finden..

    Gruß Michael

  6. #21
    Christian Gast
    Hallo,

    auch beim Abschleppen erweist sich eine gelbe RKL als sinnvoll.

    Die Warnblinkanlage am Auto ist ja nicht gut zu sehen, von weitem, eine RKL aber schon. Und auch an langsam fahrenden Landmaschinen die zur Erntezeit nachts unterwegs sind und mit 25 km/h auf der Bundesstrasse schleichen find ich die sinnvoll.

    Man sollte außerdem ziemlich sparsam mit dem Gelblicht umgehen, wenn es zuviele zuoft machen, wird es nicht mehr richtig wahrgenommen.

  7. #22
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    zu deinem RKL beim ABschleppen ...
    selbst Abschlepp unternehmen dürften eigentlich diese nur zu Absicherung der Unfallstelle einschal, nicht jedoch zur Fahrt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #23
    Christian Gast
    Hallo Alex,

    das ist falsch ! Ein Abschleppwagen ist ein Fahrzeug bzw. Arbeitsmaschine zur Arbeit im fließenden Straßenverkehr.
    Es darf, da es hauptsächlich zu diesem Zweck betrieben wird gelbes Blinklicht führen.

    Das gelbe Blinklicht darf bei Arbeiten im Strassenverkehr sowohl im fließenden als auch stehendem Verkehr eingeschaltet sein.

    Und wenn der Schleppi das Auto hinten auf die "Brille" nimmt, ist es ein Fahrzeug mit ungewöhnlich hoher, breiter oder langer Ladung -> dann darf das Gelblicht auch eingeschaltet bleiben während der Fahrt.

    Und beim privaten Abschleppen muß die Warnblinkanlage an beiden Fahrzeugen eingeschaltet sein, aber dann sieht man besonders im dunklen nicht wohin der Schleppzug hin abbiegen will.

  9. #24
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    Original geschrieben von Christian

    Und wenn der Schleppi das Auto hinten auf die "Brille" nimmt, ist es ein Fahrzeug mit ungewöhnlich hoher, breiter oder langer Ladung -> dann darf das Gelblicht auch eingeschaltet bleiben während der Fahrt.

    sorry aber die abschlepp wagen die ich kenne, werden weder breiter noch höher oder länger und somit gibts während der fahrt keine genehmigung mehr für das gelbe blinklicht.
    Zumal ein Polizist schonmal den Abschlepper derb nieder gemacht hat bei uns weil er das gelbe blinklicht mißbraucht hat.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #25
    Christian Gast
    Hallo,

    bei Abschleppwagen mit Brille/Galgen wo das Auto hinten dran hängt und mit einer Achse noch den Boden berührt. (also nicht Plateau-wo dasAuto hinten draus steht) muß das Blinklicht eingeschaltet werden. (Regeln des VBA, gesetztlich gedeckt durch StVO).

  11. #26
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    Schaut euch mal bitte folgende Auktion an:

    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...tem=1762226751


    Da will uns doch jemand verarschen, oder ???

    Solch eine Schwachsinnige AuktioN !

    Gruß

    BOS-Funk15
    www.drk.de

    Deutsches Rotes Kreuz


  12. #27
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    Nabend!

    Wer immer das auch ist, er hat sein Ziel schon erreicht...
    Meine Rechtschreibfehler gehören mir

  13. #28
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    @all

    Hallo,

    das ist ja wohl das stärkste was ich je gesehen habe. Da hat der Veräufer ja wohl den Vogel abgeschossen. Gut mit Handy kann ich ja noch ein bisschen verstehen; aber eine Handfunke? Nee also das kann und will ich nicht verstehen. Aber das Bild will ich sehen wenn einer ein Motorola MX1000 mit langem Akku SO fixiert wie auf dem Bild *lol*. Achso ja zusätzlich muß ja irgendwie die Sendetaste gedrückt werden und wieder losgelassen werden... wie das dann wohl gehen mag.......?

    Oh man ich werf mich nochmal weg.... *LOL*

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasP
    Geändert von AndreasP (28.08.2002 um 22:43 Uhr)
    Nachrichtentechnik Erich Rinne
    Oppermann-Telekom
    Joachim´s BOS-Tool
    Einsatzfahrzeuge auf Einsatzfahrt

    Spende für mich im FW-Manager

    Fachlich gebildete Personen könnten fachliche Stellungsnahmen zu meinen
    posting machen.

  14. #29
    Christian Gast
    @AndreasP

    Na, fürs freisprechen gibts ja wohl ne VOX Funktion, zwar nicht fürs MX aber dei GP können es. Aber ich bin mir nicht sicher ob das BOS zugelassen ist und ob die FWUK damit einverstanden ist.

  15. #30
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    @Christian

    Hallo,

    nun nicht jede Wache ist mit Ihrem Funkequipment auf dem neuesten stand der Technik.

    Na aber das Bild will ich doch gerne mal sehen

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasP
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