Sehr schön geschriebener Artikel...Zitat von feuerteufellars
Frohes Neues ...
Sehr schön geschriebener Artikel...Zitat von feuerteufellars
Frohes Neues ...
@feuerteufellars: Und dann hattest du noch Lust, den Beitrag mitten in der Nacht zu schreiben? Habt ihr wenigstens in der Wehr noch eins gezischt :-)?
Zu euren Einsatzberichten: Für unsere Nachbarwehr kam es noch bitterer: Ich meine, wenn zu Silvester etwas brennt, ok, auf solche Einsätze ist man vorbereitet und mag sie verfluchen, wenn Kinder Papierkontainer angesteckt haben.
Aber die wurden kurz nach Mitternacht (also Jahreswechsel, zur Böller-Zeit) zu einer ÖLSPUR alarmiert! Lol? Beschissener könnte es nicht sein - da muss doch böser Wille dahintergesteckt haben... Wenn da mal nicht die Herren in Grün extra gewartet haben, bis sie die Spur gemeldet haben...
@[Mc_C] Andrew
Auch nicht schlecht. Einsatz-Nr. 1 Ölspur. LOL.
Wir hatten Heilig Abend ne Ölspur gehabt.
Blinky
tja..unsere letzten drei Einsätze 2006 waren Ölspuren :-P (zum Glück nicht an irgendwelchen Feiertagen). Toller Jahresabschluss...
Greetz
Benni
Hallo,
ich hab keinen passenderen Thread gefunden und es hat nichts mit Sylvester zu tun.
Meine Frage: Kann man als FF, wenn man durch seine EZ/NAST alarmiert wurde, den Einsatz verweigern? Hintergrund: Unsere Nachbarwehr wurde vor Kurzem, zusammen mit noch ein paar anderen Wahren, zu einen nicht-alltäglichen Einsatz alarmiert. Auf einer Länge von mehreren Kilometern war die Fahrbahn "verunreinigt"....und das mit Werbeprospekten, die durch Regen aufgeweicht wurden.
Hier also meine Frage: Kann ich mich als EL meiner Wehr weigern, diesen Einsatz zu übernehmen. (ich war zwar net dabei, aber allem Anschein nach, waren die Prospekte mehr im Graben verteilt, als direkt auf der Straße..zumindest größtenteils). Eigentlich wäre hier doch die Reinigung der Straße Aufgabe des Straßenlastträgers.
Eure Meinung bitte.
Greetz
Benni
Mach das anders
rück aus
erkunde
stelle fest das das kein einstz für die Feuerwehr ist und tue die über Funk laut kund
dann sperrst du ab und wartest bis die Onkel mit den orangenen Anzügen kommen
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
so hätte ich es auch gemacht...aber was ist, wenn du (so wie es hier in diesem FAll war) nachalarmiert wirst und die eigentlich zuständige FF bereits am arbeiten is? Einfach wieder zu verschwinden wäre hierbei irgendwie unkameradschaftlich. Gibts es da irgendeine rechtliche Regelung, wie man hier vorgehen kann? Theoretisch ist es net wirklich Aufgabe der FW, zumal nur eine minimale subjektive Gefahr bestand.
Greetz
Benni
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)