Um das ganze mal ab zu kürzen... ^^

Auch mit Sonderregelung fallen solche Fahrzeuge wohl eher unter "Rettungsdienst"...

Zitat Zitat von StVO §35
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Wenn also ein solches Fahrzeug auch nur eine Sekunde früher da sein kann, als der Rettungsdienst... um diesem die Tür zu öffnen, ist es doch ok ^^

Da der Hausnotruf wohl nicht genügend Qualifizierte Hilfe leisten könne bei einem Notfall (wegen fehlender Ausrüstung, meist nur eine Person und meist nicht genügend Ausbildung...) MUSS beim Einsatz mit Sonderrechten doch eigenltich immer der Rettungsdienst mit alarmiert werden...

Desweiteren, falls der Rettungsdienst von weiter weg kommen muss, könnte der Hausnotruf schon mal eine Lagemeldung an die Lst abgeben...


Also doch quasi wie beim BMA-Einsatz... nur das da halt noch der BMA-Verantwortliche mit SoSi zum Einsatz fahren würde...

MfG Fabsi