Normalerweiße lässt sich das Gesetz 1 Jahr Fahrpraxis und 19 Jahre nicht umgehen. Zumindest weiß ich hier bei uns im Allgäu noch keinen Fall. Finde ich auch durchaus sinnvoll weil man als Fahranfänger (und das bist auch nach nem halben Jahr noch) noch nicht die nötige Praxis aufweisen kann.