Nein!
Da MB eine Genehmigung nicht erteilt.
Kann sich natürlich geändert haben, vielleicht haben sich inzwischen die Fahrzeughersteller damit beschäftigt.
Ist ja auch schon ein paar Jahre her.

Zitat Zitat von Grisuchris Beitrag anzeigen
Ansonsten ist es nämlich euer Problem oder das des Aufbauherstellers falls es Probleme durch das Gerät geben sollte.
Genau deswegen habe ich gedrängt kein Gesetz zu umgehen.
Entsprechende Genehmigung liegt uns vor, wenn auch vom Innenministerium und nicht vom Fahrzeughersteller, welcher aber technisch nicht widersprochen hat.
Nur das Innenministerium (für uns die oberste Behörte) kann bzw. darf die e1-Richlinie außer Kraft setzen.

Versuch doch mal eine schriftliche Genehmigung für Dein Handy / Autoradio oder Laptop vom Fahrzeughersteller zu bekommen.
Auch ich würde nichts ausstellen.

Zusammenfassend:
Die e1-Richtlinie war vom Tisch. Und damit durfte das FUG (welches nach den TR-BOS Gesetzen gebaut wurde) eingebaut werden unter Vorraussetzung der Einbauvorschriften.

Gruß
cockpit