Nicht nur die Kameraden in Thüringen haben da Probleme. Auch wir Hessen haben es nicht leicht. Wir sind momentan dabei ein neues Fahrzeug zu beschaffen bzw. es ist schon im Aufbau. Wir wollten auch in dieses neue Fahrzeug ein Teletron FuG 8b-1 mit Verweis auf auf die genannten PDF Dokumente verbauen lassen.
Allerdings hat der Aufbauer dies verweigert und auf die fehlende e-Zulassung verwiesen. Als Begründung wurde angegeben, das er als Hersteller des Fahrzeuges die Einhaltung der entsprechenden EMV-Richtlinien bescheinigen muss. Dies könnte er aber nur wenn er nur Geräte mit e-Zulassung einbaut oder aber das komplette Fahrzeug einer EMV-Prüfung unterziehen würde. Die EMV-Prüfung würde aber mehr kosten als das ganze Fahrzeug.
Weiterhin lehnt der Technische Prüdienst in Hessen die Abnahme von Fahrzeugen ab in denen ein FuG (oder andere Teile) ohne e-Zulassung verbaut sind oder der Hersteller die Einhaltung der EMV-Richtlinien nicht bescheinigt hat.
Wir haben also in den sauren Apfel gebissen und ein Motorola FuG 8 mit Funktronic Commander Handapparat gekauft.
Es gibt also wie bei so vielen Feuerwehr angelegenheiten keine Einheitliche Regelung in Deutschland, sondern jedes Land kocht sein eigenes Süppchen.
gruß,
Hetti





				
				
				
					
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