Ist aber so ...
Das einzigste auf was du dich stützen kannst ist rechtfertigender Notstand und das ist nur wischi waschi.
Du hast keine Rechtliche Grundlage die Strasse zu sperren ... und wenn dann zeig wos steht.
in der VwV Stvo
§44
2) Die Polizei ist befugt, den Verkehr durch Zeichen und Weisungen (§ 36) und durch Bedienung von Lichtzeichenanlagen zu regeln. Bei Gefahr im Verzuge kann zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs die Polizei an Stelle der an sich zuständigen Behörden tätig werden und vorläufige Maßnahmen treffen; sie bestimmt dann die Mittel zur Sicherung und Lenkung des Verkehrs.
Hier steht nix von Feuerwehr oder THW nur von Polizei.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.