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Thema: Verkehrsabsicherung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    31.03.2003
    Beiträge
    520
    Zitat Zitat von Alex22
    (...) oder PKWs aufhalten die trotz eines Unfalles durchfahren wollen.
    Das würde mir einfallen ein Auto nicht auf zu halten wenn es an meiner Absperrung vorbei fahren will.
    Wenn wir eine Staße sperren hat das einen Sinn und wenn da einer durchfahren will werd ich dem das schon erklären.

    So typische Fragen wenn das große, rote Auto auf der Staße steht und man die Straße mit Verkehrsleitkegeln zu gemacht hat: "Kann ich da nicht durch fahren?" Antwort: "Doch natürlich ich mache ihnen gerade den Weg frei. Wir stehen nur zum Spaß hier."
    Da fällt mir manchmal echt nichts mehr ein.

    Gruß
    Reissdorf

  2. #2
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Ist aber so ...
    Das einzigste auf was du dich stützen kannst ist rechtfertigender Notstand und das ist nur wischi waschi.
    Du hast keine Rechtliche Grundlage die Strasse zu sperren ... und wenn dann zeig wos steht.
    in der VwV Stvo
    §44
    2) Die Polizei ist befugt, den Verkehr durch Zeichen und Weisungen (§ 36) und durch Bedienung von Lichtzeichenanlagen zu regeln. Bei Gefahr im Verzuge kann zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs die Polizei an Stelle der an sich zuständigen Behörden tätig werden und vorläufige Maßnahmen treffen; sie bestimmt dann die Mittel zur Sicherung und Lenkung des Verkehrs.

    Hier steht nix von Feuerwehr oder THW nur von Polizei.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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