Zitat Zitat von AkkonHaLand
Irtum! Wenn der Scanner das CE-Symbol trägt und die Frequenzzulassungurkunde der RegTP nennt die entsprechende Frequenz, so ist der Scanner "bauartbedingt zum Empfang zugelassen". Der Besitzer darf nur nicht den Inhalt der empfangenen Meldungen nutzen (Reporter) oder einem anderen mitteilen, dass er die Möglichkeit zum Abhören hat!
Ob es nun der Polizei, Feuerwehr, Rettungdienst oder den anderen BOS passt oder nicht! Auch Deutschland MUSS die eigenen und die Europäischen Gesetze befolgen!
Moin moin,

das ist nicht ganz richtig. Du darfst nur BOS-Meldungen empfangen, die für Dich bestimmt sind. Dein Scanner darf zwar lt. Europ. Gesetz auf BOS-Frequenzen betrieben werden, Du darfst aber nicht zuhören oder einen PC anschliessen oder die Meldungen anderweitig verarbeiten. Und das nachzuweisen, dürfte Dir schwer fallen.

Gruß, Mr. Blaulicht