
Zitat von
AkkonHaLand
Irtum! Wenn der Scanner das CE-Symbol trägt und die Frequenzzulassungurkunde der RegTP nennt die entsprechende Frequenz, so ist der Scanner "bauartbedingt zum Empfang zugelassen". Der Besitzer darf nur nicht den Inhalt der empfangenen Meldungen nutzen (Reporter) oder einem anderen mitteilen, dass er die Möglichkeit zum Abhören hat!
Ob es nun der Polizei, Feuerwehr, Rettungdienst oder den anderen BOS passt oder nicht! Auch Deutschland MUSS die eigenen und die Europäischen Gesetze befolgen!