Und im Kleingedruckten darunter kommt der Auszug aus dem jeweiligen Feuerwehr-Gesetz des Landes, woraus die Nicht-Pflicht zur Arbeitsleistung hervorgeht.
Und im Kleingedruckten darunter kommt der Auszug aus dem jeweiligen Feuerwehr-Gesetz des Landes, woraus die Nicht-Pflicht zur Arbeitsleistung hervorgeht.
@C-Elfe
Kannst du das mal raussuchen und hier reinstellen??
Er hat doch geschrieben, dass der auszug aus dem Jeweiligen Bundesland drunter kommt.
Soll er das jetzt aus allen Gesetzen für jedes Bundesland raussuchen?
Aber falls du nicht googeln kannst bitte ich dich uns zumindest das bundesland zu nennen...
MfG Fabsi
Hier für Bayern.
Art. 9: Lohnfortzahlungs- und Erstattungsansprüche von Feuerwehrdienstleistenden
(1) Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der
Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen. Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere
während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am
Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind sie zur Arbeitsleistung nicht
verpflichtet. Ihre Abwesenheit haben sie, wenn es die Dienstpflicht zulässt, dem Arbeitgeber
rechtzeitig mitzuteilen. Dieser ist verpflichtet, ihnen für Zeiten im Sinne des Satzes 2 das
Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, das sie ohne Teilnahme
am Feuerwehrdienst erzielt hätten.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Danke Alex, genau das hab ich gesucht,
Ist das nur in NRW so, oder fehlt da der Teil das der AG sich das Geld bei der Gemeinde zurückholen kann ?
Ich habe damals ein 3 Seitiges Formular zu meinem AG bringen müssen dash aben die ausgefüllt an die Stadt zurück und dann hat die Stadt meinem damaligen AG Kohle gezahlt ...
Abgesehen von den Repressalien der Kollegen die mehr arbeiten mussten weil ich gefehlt habe ... naja warn scheiss Betrieb :)
enjoy the Moment ....
BM,RIW,Mfg,LMAA,................... :p
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