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Thema: Einsatzbestätigung

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  1. #1
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    Wie ist denn das gemeint?

  2. #2
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    Er meint eine Bestätigung für den Arbeitgeber, dass man im Einsatz war.

    Bei uns gibt es sowas, sieht ungefähr so aus:



    Hiermit bestätigen wir dem Feuerwehrmann/der Feuerwehrfrau ____________, dass er/sie am ___________ von _____ Uhr bis ______ Uhr im Feuerwehreinsatz war.

    Eisenberg, den ________ + Feuerwehrstempel und Unterschrift des Einsatzleiters

  3. #3
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    Ja genau, sowas hab ich gemeind,

  4. #4
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    Und im Kleingedruckten darunter kommt der Auszug aus dem jeweiligen Feuerwehr-Gesetz des Landes, woraus die Nicht-Pflicht zur Arbeitsleistung hervorgeht.

  5. #5
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    @C-Elfe
    Kannst du das mal raussuchen und hier reinstellen??

  6. #6
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    Er hat doch geschrieben, dass der auszug aus dem Jeweiligen Bundesland drunter kommt.
    Soll er das jetzt aus allen Gesetzen für jedes Bundesland raussuchen?

    Aber falls du nicht googeln kannst bitte ich dich uns zumindest das bundesland zu nennen...

    MfG Fabsi

  7. #7
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    Hier für Bayern.
    Art. 9: Lohnfortzahlungs- und Erstattungsansprüche von Feuerwehrdienstleistenden
    (1) Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der
    Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen. Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere
    während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am
    Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind sie zur Arbeitsleistung nicht
    verpflichtet. Ihre Abwesenheit haben sie, wenn es die Dienstpflicht zulässt, dem Arbeitgeber
    rechtzeitig mitzuteilen. Dieser ist verpflichtet, ihnen für Zeiten im Sinne des Satzes 2 das
    Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, das sie ohne Teilnahme
    am Feuerwehrdienst erzielt hätten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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