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Thema: Kann mir das jetzt mal jemand Richtig erklären?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ich muss mich ebenfalls bei dir Bedanken mein lieber jooohn :)

    Dein Post bewahrt einene wieder davor, völlig an der heutigen Jugend (was ich jetzt einfach mal so einschätze) zu verzweifeln...
    Und vorallem ist es wesentlich entspannender nach dem lesen des ersten Postings...


    So... *g* und nun viel Spass weiterhin beim verbessern der Jugend :D

    MfG Fabsi

  2. #2
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    Die Antworten

    Nun, auch wenn ich mich meinen Vorrednern anschließen möchte, will ich doch einfach mal etwas Zeit investieren und die eine oder andere Frage beantworten (zu was einen Langeweile bringenkann *lach*).

    1. Warum rauscht es immer?

    Ein Diskriminatorausgang greift das Signal (das "Signal" ist das was der Scanner empfängt, also das was die Fahrzeuge bzw. Leitstelle sendet) noch vor der Rauschsperre und der Lautstärkenregelung ab. Das hat den Vorteil, dass das Signal nicht verfälscht wird. Denn durch Rauschsperre und/oder Lautstärkeregelung kann das Signal verändert werden. Das ist vielleicht nicht zu hören, kann aber unter Umständen eine Auswertung unmöglich machen.

    Fazit: Diskriminatorausgänge rauschen immer (außer man macht den Scanner aus *grins*) und lassen sich nicht durch die Lautstärkeregelung verändern.

    2.) Wohin mit den Kabeln?

    Von Deinem DA-Ausgang steckst Du das Kabel in den Line-In - Port des Rechners (normalerweise hat der die Farbe blau). Möglich wäre ggf. auch der rote Eingang (der Mikrofoneingang) ist aber nicht zu empfehlen!
    Der grüne Port ist der Ausgang. Also da wo Du deine Lautsprecher anschließen sollst (Lautsprecher sind für die Auswertung nicht notwendig)

    3.) Welche Programme brauchst Du?

    Diese Antwort kannst Du nur selbst beantworten, wir wissen ja nicht was Du vor hast!

    4.) Welche Fahrzeuge sind RD welche FW?

    Dazu gibt es einen Rufnamenkatalog, die musst Du dann schon selbst raussuchen.

    5.) Analoger Alarm

    Analoges Alarmieren bedeutet, die Leitstelle schickt eine Folge von 5 Tönen raus. Dabei steht jeder Ton für eine Zahl von 0-9. Die 5 Töne ergeben dann eine Zahl z.B. 55667. Dise Zahl entspricht dann einem Funkmelder, einer Gruppe von Funkmeldern, einer Sirene etc.

    Der Text der zu den RTW´s übertragen wird, wird ähnlich wie bei einem Fax über eine Analoge Leitung übertragen. Das kann man am "seltsamen Rauschen" erkennen.

    Seltsame Zeichen in den Texten sind vermutlich Fehler bei der Auswertung. Schlecher Empfang, schlechte Antenne etc.

    So, das waren dann erst mal ein paar Grundlagen.

    Jetzt hätte ich aber noch ein paar Fragen zum Verständniss.

    Wenn Du scheinbar nicht viel Ahnung hast (meine das weder negativ noch böse), wieso willst Du dann den Funkverkehr auswerten?
    Was hast Du mit den Date vor die Du da sammelst?

    SO, jetzt muss ich erst mal ne Pause machen gehen.

    H.

    PS.: Ganz vergessen. Es wäre wirklch ein Vorteil ein Posting vor dem Abschicken noch einmal durchzulesen. Ich hab auch jede Menge Rechtschreib und Tippfehler drin. Das soll auch kein Problem sein, aber die Sätze sollten schon so sein, dass man weiß was der Schreiber eigentlich will.

    Alles wird gut!

  3. #3
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    Wobei sich mir die Frage stellt:
    Soll man so jemandem, der offensichtlich keinen Bezug zu einer BOS hat, ausser dass er eben mit seinem "Scanner" mithören möchte, überhaupt irgendwelche Auskünfte oder Hilfen geben sollte.
    Meine Meinung
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  4. #4
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    Gute Frage

    Die Frage ist nicht schlecht. Aber wer hindert jemanden daran im Forum nach Antworten zu suchen. Mal abgesehen davon, dass es viele (zum Teil sehr gute) Bücher zu den Thema gibt.
    Also seh ich das etwas locker.

    Da das Mithören eh "erlaubt" ist, solange man die Daten nicht weitergibt.

  5. #5
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    Zitat Zitat von de010014
    Da das Mithören eh "erlaubt" ist, solange man die Daten nicht weitergibt.
    Ahja.. und wo steht das ?? :-)

    - Gefährliches Halbwissen, Mithören maximal zum dienstlichen Zweck, aber nicht wenn ich mich zu Hause hinsetze und mit meinem FME den Funkverkehr abhöre.
    ~Greatness is no Question of Size~
    ->FMT-Größen-Vergleich<-

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    (Meister)
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  6. #6
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    Ja und Nein

    Ja, es macht, wenn auch unsinnig, einen Unterschied mit was ich mithöre...

    Wenn ich mit einem FME mithöre ist das nicht erlaubt.
    Nutze ich allerdings einen Scanner, der mindestens ein Radio-Band komplett schalten kann, so ist der Betrieb des gerätes erlaubt. Und damit kann ich auch zu Hause sitzen und BOS hören. Wichtig ist nur für die Zulassung des Scanners, das er wirklich ein komplettes Rdio-Band schalten kann.

    Das Mithören über FME ist zumindest in Hessen kein Thema, denn da darf die Funktion "Mithören" garnicht erst einprogrammiert sein. Zumindest ist das mein letzter Wissensstand.

    Aber zurück zum Mithören über Scanner. Das ist dann soweit ok, solange ich das was ich höre keinem Dritten zugänglich mache oder es an Dritte weitergebe. Aufzeichnungen sind generell tabu.

    Holger

    PS.: Deshalb das erlaubt in den " " :-D

  7. #7
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    10.12.2001
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    6.356
    Servus!

    Auch wenn's wieder ein paar Leute gibt, die anderer Meinung sind und die rechtliche Seite nicht wahrhaben wollen:

    Das ist so nicht ganz richtig.
    Vgl. hierzu das Telekommunikationsgesetz Teil 7 Abschnitt 1 Fernmeldegeheimnis mit den §§88 und 89:

    § 88

    Fernmeldegeheimnis

    (1) Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.

    (2) Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses ist jeder Diensteanbieter verpflichtet. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.

    (3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht. Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang.

    (4) Befindet sich die Telekommunikationsanlage an Bord eines Fahrzeugs für Seefahrt oder Luftfahrt, so besteht die Pflicht zur Wahrung des Geheimnisses nicht gegenüber der Person, die das Fahrzeug führt oder gegenüber ihrer Stellvertretung.



    § 89

    Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

    Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.
    Die Nachrichten der BOS sind weder für Deinen Scanner noch für Dich persönlich bestimmt: Abhörverbot!

    Quelle

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

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