Halli Hallo zusammen,
Ich hätt da gerne ma n Problem, (würde Telefonkomiker Bodo Bach sagen *g*) Es dreht sich be mir darum, das nun das Jährliche Feuer zu St. Martinund der Laternenumzug am 11.11.06 auf dem Programm stehen.
Und da ich nun als Feuerwehrler, direkte Anlaufstelle für den Veranstalter (Sportverein - bin selbst auch Mitglied) bin, habe ich folgende Frage:
Wie sieht es rechtlich aus, wenn der Sportverein ein "kleines" Feuer mit ca. 4-5 Metern höhe (vllt auch mehr?) entzündet, welches nicht bei der Lst. angemeldet und keine Brandsicherheitswache vor Ort ist?
Und das Gegenteil, wie sieht es aus, wenn beides (Angemeldet und Brandsicherheitswache) vorhanden ist?
Zur Lage.
Feuer mit Wurststand, Getränke und "Schauspiel" nach dem Umzug findet an einem Waldrand statt. Angrenzend ein Vereinsgebäude mit Heizöltank. in ca. +/- 50 - 100 Metern entfernung ein Flüssiggastank für das angrenzende Wohngebiet.
Was kann auf den Verein zukommen wenn nicht angemeldet und keine Wache und wie sieht es aus wenn Feuerwehr als Wache da ist? wer haftet wann und wie?
Vllt habt Ihr auch Quellen für mich.
Bei Google auf nichts, für mich Brauchbares gestossen.
Freu mich auf eure Antworten.
Grüße
goergi