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Thema: Feuer zum St. Martins-Tag - Allgemein/Rechtliches

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  1. #1
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    Feuer zum St. Martins-Tag - Allgemein/Rechtliches

    Halli Hallo zusammen,
    Ich hätt da gerne ma n Problem, (würde Telefonkomiker Bodo Bach sagen *g*) Es dreht sich be mir darum, das nun das Jährliche Feuer zu St. Martinund der Laternenumzug am 11.11.06 auf dem Programm stehen.
    Und da ich nun als Feuerwehrler, direkte Anlaufstelle für den Veranstalter (Sportverein - bin selbst auch Mitglied) bin, habe ich folgende Frage:

    Wie sieht es rechtlich aus, wenn der Sportverein ein "kleines" Feuer mit ca. 4-5 Metern höhe (vllt auch mehr?) entzündet, welches nicht bei der Lst. angemeldet und keine Brandsicherheitswache vor Ort ist?

    Und das Gegenteil, wie sieht es aus, wenn beides (Angemeldet und Brandsicherheitswache) vorhanden ist?


    Zur Lage.
    Feuer mit Wurststand, Getränke und "Schauspiel" nach dem Umzug findet an einem Waldrand statt. Angrenzend ein Vereinsgebäude mit Heizöltank. in ca. +/- 50 - 100 Metern entfernung ein Flüssiggastank für das angrenzende Wohngebiet.


    Was kann auf den Verein zukommen wenn nicht angemeldet und keine Wache und wie sieht es aus wenn Feuerwehr als Wache da ist? wer haftet wann und wie?
    Vllt habt Ihr auch Quellen für mich.

    Bei Google auf nichts, für mich Brauchbares gestossen.

    Freu mich auf eure Antworten.

    Grüße
    goergi

  2. #2
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    Also wenn bei der Verbandsgemeinde keine Brenngenehmigung beantragt wurde, siehts wahrscheinlich eher schlecht aus. Aber vielleicht könnt ihr ja versuchen, so eine Genehmigung noch auf die Schnelle zu bekommen, es liegt ja im Interesse der Verbandsgemeinde, die Brauchtumspflege aufrecht zu erhalten.

    Is halt blöd, wenn schon alles organisiert ist so mit Würstchen und Glühwein und so...

  3. #3
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    Hier ein kleiner Beitrag zum Thema Brauchtumsfeuer, wie es eine Stadtverwaltung sieht:

    http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit...x.html?lang=de

    Alleine wegen der Rauchentwicklung und der falschen Schlüsse, die der besorgte Bürger gerne daraus zieht, informieren wir grundsätzlich die Leitstelle im voraus, selbst wenn es sich um den brennenden Inhalt einer 80Liter-Eisentonne handelt, an dem sich die Jugendfeuerwehr vergnügen soll.

  4. #4
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    Das Feuer muß auf jeden Fall angemeldet werden bei der zuständigen Behörde. Das ist Sache des Veranstallters. Die zuständige Behörde kann dann das Feuer genehmigen mit bestimmten Auflagen. Dazu kann gehören:
    Abstand zu Gebäuden, zum Waldrand etc. Zu den Auflagen kann auch gehören das eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr gestellt werden muß.
    Dadurch können aber weitere Kosten entstehen, die man sicherlich umgehen kann wenn beide Veranstallter sind. Weil von der Feuerwehr Gebühren für ne Brasi zu nehmen naja.

    Ich hoffe mal das ihr das noch hinbekommt mit der Genehmigung.

    Blinky

  5. #5
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    Leute, bevor ihre irgendwelche tiefsinnigen Genehmigungen o.ä. ansprecht, solltet ihr euch mal Gedanken über den Herkunftsort des Fragestellers machen. Weil die rechtliche Lage ist natürlich wieder in jedem Bundesland verschieden. Auch regional gibts da wieder Unterschiede.

    @goergi:
    Für dein Problem ist dieses Forum wohl nicht der geeignete Anlaufpunkt. Genausowenig wie du nicht die "direkte Anlaufstelle" für den Veranstalter bist. Das ist zum einen der Träger der Feuerwehr (=Kommune), zum anderen die für das Abbrennen zuständige Behörde (meistens auch Kommune, wenn nicht, können die dir sagen wers ist). Mach dich doch einfach mal schlau, wie es in den letzten Jahren gelaufen ist.

  6. #6
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    mir fallen spontan 2 geschichten ein

    1.ein kindergarten hat seinen eigenen umzug, das feuer aufgebaut von "kindergartenpapas". die legende behauptet das dort der ein oder andere feuerwehrmann dabei war. feuer angemeldet, ff kommt und sagt vor den augen von 100 entäuschten kids :"nö is nicht das zeug is lackiert"!

    2. eine interessengemeinschaft lädt ein zum jährlichen martinsfeuer. dies wird seit jahren von der ig aufgebaut und von der ff abgefackelt, denn "die kennen sich damit aus". es ist herbst, der "scheiterhaufen" wird einen tag vorher aufgebaut und wie es im november so ist regnet es. da das feuer auf herkömmliche art und weise net brennen will, denkt sich ein feuerwehrmann "ich hab ja noch sprit auf dem auto" und ist voller freude dabei das zeug zu verteilen.
    gut das feuer hat gebrannt, nach 2 sekunden war die verpuffung vorbei und wieder haben einige hundert leute standen dann vor ein paar nassen, angekohlten balken.

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