Also nochmal. Wenn jemand aus privatem oder dienstlichem Interesse den BOS Funk für sich selbst abhört dann ist es sein eigenes vergnügen ( das es nicht erlaubt und strafbar ist weis jeder der eine Funkerausbildung hat). Wenn aber jemand aktiv mit FUG usw am Funkverkehr teilnimmt stellt sich die Frage warum ?
Ist er ein wichtiger Funktionsträger wie Kdt. KBM oder Gleichwellenbeauftragter dann bekommt er auch eine Genemigung und auch ein FUG dazu. Ist er das nicht hat er auf den BOS Kanälen auch nichts verloren, und schon gar nicht wenn er damit böswillig Alarm auslöst.
Mfg
Die letzten Worte eines Elektrikers:" Was isch´n des fier a Kabel..."