Ok, ich ziehe die Aussage unter Vorbehalt zurück. Ich hab allerdings schon was in die Richtung gehört.

Aber, wer sagt das Deine Aussage stimmt?

Ich zitiere hier mal http://www.informatik.uni-augsburg.d...omputerkosten/:
Es fehlt jedoch bisher an einer genauen Definition, was ein "internetfähiger Computer" sein soll.
Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) < http://hh.juris.de/hh/RdFunkGebStVtr_HA_rahmen.htm > wir ein "Internet-PC" nicht erwähnt. Es wird nur ein "neuartiges Rundfunkempfangsgeräte" erwähnt.
(Falls diese Info veraltet sein sollte und jemand neuere Infos hat her damit (mit Quelle bitte))

Jetzt sind wir genau so schlau wie vorher.

Auf http://de.wikipedia.org/wiki/Neuarti...empfangsgeräte heißt es dass ein PC ohne Soundkarte die Inhalte nicht darstellen kann und damit nicht unter die Gebührenpflicht fallen würde. Dazu hab ich aber sonst nix gefunden.

duese