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Thema: GEZ

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    GEZ

    Hallo,
    wie haltet es Ihr ab nächsten Jahr mit Computer bei Einsätzen in UHS und ELW die Internet fähig sind?

    Computer weiter benutzen mit Netz
    Computer in der UK lassen
    Netzwerkkarten aus den Computern entfernen
    GEZ zahlen

    Gruß
    Netzguru

  2. #2
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    Das mit Netzwerkkarten entfernen bringt nix, solange eine Schnittstelle vorhanden ist, an die man ein Modem Anschließen kann. Seriell, Paralell, USB, PCI, IrDA wirst Du nicht alle rausbauen können......

    duese

  3. #3
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    Also wir zahlen bereits GEZ-Gebühren (wg. TV)... Hat sich das damit dann nicht eh erledigt?

    Gruß
    Walmsburger

  4. #4
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    Zitat Zitat von Walmsburger
    Also wir zahlen bereits GEZ-Gebühren (wg. TV)... Hat sich das damit dann nicht eh erledigt?

    Gruß
    Walmsburger
    Hallo Walmsburger,

    ihr doch bestimmt kein TV in der UHS oder ELW :)



    Gruß
    Netzguru

  5. #5
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    Nein, natürlich nicht... Obwohl - bei den Hochwassereinsätzen wär es ja auch mal interessant, was NTV o.ä. von den Orten aberhalb berichtet...

    Ja, aber der TV im Schulungsraum ist (offiziell über die Feuerwehr) bei der GEZ angemeldet. Müssten wir denn da für den PC ein weiteres Mal löhnen? Ich hatte das so verstanden, daß das entfällt, wenn man eh schon "Kunde" bei der GEZ ist...

  6. #6
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    Zitat Zitat von Walmsburger
    Ich hatte das so verstanden, daß das entfällt, wenn man eh schon "Kunde" bei der GEZ ist...
    so ist es auch...

  7. #7
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    Zitat Zitat von duese
    Das mit Netzwerkkarten entfernen bringt nix, solange eine Schnittstelle vorhanden ist, an die man ein Modem Anschließen kann. Seriell, Paralell, USB, PCI, IrDA wirst Du nicht alle rausbauen können......

    duese

    ist so nicht ganz richtig !
    ich kann an den Anschlüssen zwar ein Modem anschliessen, aber wenn der PC kein Modem hat, ist er nicht Internetfähig und somit muss man nicht zahlen.
    Wenn man eine Steckdose in seiner Wohnung hat, muss man ja auch nicht zahlen weil man einen Fernseher anschliessen könnte ;-)

    Kein Modem (o.Ä.)-> keine GEZ zahlen.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  8. #8
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    Ok, ich ziehe die Aussage unter Vorbehalt zurück. Ich hab allerdings schon was in die Richtung gehört.

    Aber, wer sagt das Deine Aussage stimmt?

    Ich zitiere hier mal http://www.informatik.uni-augsburg.d...omputerkosten/:
    Es fehlt jedoch bisher an einer genauen Definition, was ein "internetfähiger Computer" sein soll.
    Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) < http://hh.juris.de/hh/RdFunkGebStVtr_HA_rahmen.htm > wir ein "Internet-PC" nicht erwähnt. Es wird nur ein "neuartiges Rundfunkempfangsgeräte" erwähnt.
    (Falls diese Info veraltet sein sollte und jemand neuere Infos hat her damit (mit Quelle bitte))

    Jetzt sind wir genau so schlau wie vorher.

    Auf http://de.wikipedia.org/wiki/Neuarti...empfangsgeräte heißt es dass ein PC ohne Soundkarte die Inhalte nicht darstellen kann und damit nicht unter die Gebührenpflicht fallen würde. Dazu hab ich aber sonst nix gefunden.

    duese

  9. #9
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    Ich frage mich gerade - ein wenig OT, ok - ...

    Die Bundeswehr hat ja auch ein "paar" netzwerkfähige Computer-Systeme
    und -Arbeitsplätze .. wenn ich mir die Anmeldung einer Panzerhaubitze bei
    der GEZ vorstelle, muss ich leicht schmunzeln, aber selbst wenn wir nur die
    Arbeitsplatz-Rechner nehme, muss "Bundeswehr" ja durchaus ordentlich
    bezahlen - zumindest bei uns in der Kaserne sind die noch vorhandenen
    TV-Geräte und VCRs alle ohne HF-Empfänger, damit nicht gezahlt werden
    musste...

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  10. #10
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    Also den Antrag für die Panzerhaubitze möchte ich gerne mal sehen :-)


    @Duese

    Gebührenpflicht für Internet-PCs - Neuartige Rundfunkgeräte
    Der achte Änderungsstaatsvertrag vom 8.10./15.10.2004 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 11 Abs. 2 die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht.
    Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter "Gebührenlexikon".


    Also ein PC ohne Modem(o.Ä.) ist nicht Internetfähig. Und ein Mensch der nicht unbedingt Computer Kenntnisse hat, kann diesen auch nicht einfach so aufrüsten. (Ja solche Leute gibt es *g) Desweiteren sprechen die von "Internet-Nutzer" Wer also kein Internet hat, ist auch kein Internet Nutzer *g

    Naja ist schon ne schwammige Sache im Moment. Wenn man sich die ganzen Berichte durchliest, wird es wohl darauf hinaus laufen das Wirklich nur die PC zahlen sollen die Internetfähig sind also ein Modem oder sonstiges drin haben.
    Warten wir´s mal ab. Noch sind ja auch nicht alle Klagen durch. Wobei die Gebühr keiner mehr aufhalten kann.
    Die GEZ übertreibt es die letzten Jahre ziemlich.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

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