Zitat Zitat von huhu
@Ebi
Vielleicht wärs nett noch kurz das Bundesland hinzuzuschreiben.

Interessieren würde mich auf welchem Kanal/Kanälen gefunkt wird und in welchem Band?
o.k.
dann hier die Regelung für 2m in Hessen:
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2m-Band

Die Betriebsfrequenzen im 2m-Band der nichtpolizeilichen BOS dienen grundsätzlich der Kommunikation an Einsatzstellen. Daran orientiert sich auch die mögliche fernmeldetechnische Ausstattung.

Durch alle BOS-Teilnehmer können betrieben werden:
· Funkgeräte des Typs FuG 10 und FuG 11b als tragbare bzw. bewegliche Geräte

Anmerkung:
Beim Betrieb von tragbaren Geräten an stationären Antennen handelt es sich fernmelderechtlich um eine Feststation (welche u.a. auch eine Einzelgenehmigung der RegTP erfordert).

Die FuG sind mit den Kanälen 31, 50, 51, 53, 55, 56 in der Betriebsart W/U (für FuG 11b im Wenigkanalmodus) zu bequarzen/ zu programmieren. Bedarfsweise (im Einsatzbereich vorhandene Gebäude-/Tunnelfunkanlagen) können zusätzlich die Kanäle 34 und 39 in der Betriebsart bG/U bequarzt / programmiert werden (für FuG 11b ebenfalls im Wenigkanalmodus). FuG 11b sind grundsätzlich im Wenigkanalmodus zu betreiben.

Ausschliesslich in den Fahrzeugen des Typs „ELW 2“ gemäss gültiger DIN in der FÜGrTEL (gemäss KatS-Konzept):
· Funkgeräte des Typ FuG 9 als bewegliche Geräte

Feststationen sind nur für Feuerwehrhäuser mit mindestens einem Löschzug gemäss FwDV 5 genehmigungsfähig. Es werden hierfür nur Funkanlagen des Typs FuG 10 oder FuG 11b genehmigt. Die wirksame Antennenhöhe ist auf ein Mindestmass zu begrenzen, benachbarte Gemeinden dürfen nicht gestört werden.
Die einsatztaktische Notwendigkeit ist durch den Brandschutzaufsichtsdienst zu bestätigen (bei der Beurteilung der einsatztaktischen Notwendigkeit ist insbesondere zu beachten, dass das 2m-Band grundsätzlich nur dem Einsatzstellenfunkverkehr dient).
Feststationen bedürfen weiterhin der Einzelgenehmigung durch die RegTP !
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Edit:
Der Betrieb von relaisstellenfähigen Geräten und die Anschaltung von Relaisstellenzusätzen ist nur in ELW 2 gemäss gültiger DIN zulässig. Der Betrieb als Relaisstelle bedarf in jedem Einzelfall der Zustimmung des Innenministeriums.

mfg
e.