
Zitat von
PeterOs
Weiterhin müsst ihr als Organisation (DRK, BRK, MHD, FF, etc.) nach MedProdG eine Einweisung vom Hersteller bekommen, um dieses Gerät überhaupt anwenden zu dürfen.
Naja das hat er ja sogar geschrieben.
Achtung: Das Gerät ist nur zum Gebrauch durch einen Arzt, im Auftrag eines Arztes, oder durch Personen, die hierzu in Deutschland ermächtigt wurden bestimmt ! Das Medizinproduktegesetz ist verbindlich zu beachten !!!
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.