genau 300!Zitat von thilo
Zum Wiedererkennungswert zählt aber auch, dass die gleichen Fahrzeuge oder zumindest Fahrzeuge im gleichen Design verwendet werden! Zum Wiedererkennungswert zählt eine sinnvoll eingesetzte Bekleidungsverordnung: Ich sehe nicht ein, in einer Uniform zu einem Dienst zu gehen, um mich damit einem Patienten auszusetzen. Da ziehe ich "Arbeitskleidung" an. Uniformen sind zum Verleihen von Urkunden da!!!
Und wenn ich bei einem Dienst auf einem Rettungsmittel sitze, trage ich die dafür vorgesehene Kleidung. Und wenn mein Bereitschaftsleiter oder Einsatzleiter meint, auf meine Dienste verzichten zu können, wird er mir deswegen eine Zigarre verpassen. Ich muss mich schützen. Das ist der Sinn von Arbeitskleidung. Und selbstschutz steht über allem.
Gruß, Mr. Blaulicht