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Thema: Funkrufnamen als Fzg.-Beschriftung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Bei uns im Kreis GT NRW haben unser Fahrzeuge den Funkrufnamen in der Frontscheibe und unten rechts an der Tür.

    Bei Neuanschffungen wird auf die Dachkennung ebenfalls verzichtet.

  2. #2
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    Zitat Zitat von florentinezufuss
    Bei uns im Kreis GT NRW haben unser Fahrzeuge den Funkrufnamen in der Frontscheibe und unten rechts an der Tür.

    Bei Neuanschffungen wird auf die Dachkennung ebenfalls verzichtet.
    Naja auf die Dachbeschriftung würde ich nicht verzichten. Was ist wenn die Waldbrandüberwachungsflugzeuge, RTH oder Pol-HBS etwas von mir möchte.
    Wenn es nur ein Einsatzfahrzeug unten ist mag es ja gehen aber bei mehreren Einsatzfahrzeugen ist es doch einfach das richtige anzusprechen.

    Wobei bei uns bei der Dachkennung das KFZ-Kennzeichen angegeben ist.
    Blinky

  3. #3
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    Zitat Zitat von Blinky
    Naja auf die Dachbeschriftung würde ich nicht verzichten. Was ist wenn die Waldbrandüberwachungsflugzeuge, RTH oder Pol-HBS etwas von mir möchte.
    Wenn es nur ein Einsatzfahrzeug unten ist mag es ja gehen aber bei mehreren Einsatzfahrzeugen ist es doch einfach das richtige anzusprechen.

    Wobei bei uns bei der Dachkennung das KFZ-Kennzeichen angegeben ist.
    Blinky



    Ich kann das nicht bestimmen ob die Rufnamen aufs Dach geschrieben werden oder ob nicht.

    Wobei es bei Fahrzeugen mit Steckleiter und Schiebeleiter schwierig ist die Beschriftung sichtbar aufs Dach zu bannen.

  4. #4
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    Funkkennung...

    Beim GF Lehrgang (MHD) wurde uns erzählt das die Funkkennung in NRW auf einem Gelben Schild stehen soll das auch eine bestimmte Größe haben soll.


    Aber Persönlich habe ich soetwas auch noch nirgendwo gesehen ;-)

    Wir machen das auch wie von Chr881986 beschrieben.

  5. #5
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    Das Einzigste was meines Wissens nach Vorschrift ist, ist die Anbringung einer
    vom Fahrzeugführer (TF oder GF) aus sichtbaren Beschriftung mit den Klartexten der Statusmeldungen.
    Wir schreiben auf unsere Sticker noch den Funkrufnamen des Fahrzeuges.

    Aus der für die BOS-Dienste gültigen PDV 810.3 geht es nicht hervor, habe es irgdendwann mal bei der Einführung von FMS als Richtlinie oder Empfehlung für Baden-Württemberg bekommen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Pagerguru
    Das Einzigste was meines Wissens nach Vorschrift ist, ist die Anbringung einer
    vom Fahrzeugführer (TF oder GF) aus sichtbaren Beschriftung mit den Klartexten der Statusmeldungen.
    Wir schreiben auf unsere Sticker noch den Funkrufnamen des Fahrzeuges
    Schon traurig, wenn man seinen Führungsleuten nicht einmal zutraut, sich 10 Ziffern merken zu können ...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Schon traurig, wenn man seinen Führungsleuten nicht einmal zutraut, sich 10 Ziffern merken zu können ...
    Da möchte ich dir voll und ganz zustimmen.

    Das ist echt traurig.

    Gruß
    Reissdorf

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