Das Einzigste was meines Wissens nach Vorschrift ist, ist die Anbringung einer
vom Fahrzeugführer (TF oder GF) aus sichtbaren Beschriftung mit den Klartexten der Statusmeldungen.
Wir schreiben auf unsere Sticker noch den Funkrufnamen des Fahrzeuges.
Aus der für die BOS-Dienste gültigen PDV 810.3 geht es nicht hervor, habe es irgdendwann mal bei der Einführung von FMS als Richtlinie oder Empfehlung für Baden-Württemberg bekommen.