Moin,
im integrierten Funknetz des Landes Hessen gilt folgendes:
2m:
Die FuG sind mit den Kanälen 31, 50, 51, 53, 55, 56 in der Betriebsart W/U (für FuG 11b im Wenigkanalmodus) zu bequarzen/ zu programmieren. Bedarfsweise (im Einsatzbereich vorhandene Gebäude-/Tunnelfunkanlagen) können zusätzlich die Kanäle 34 und 39 in der Betriebsart bG/U bequarzt / programmiert werden (für FuG 11b ebenfalls im Wenigkanalmodus). FuG 11b sind grundsätzlich im Wenigkanalmodus zu betreiben.
mfg
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge