Hallo,
im UKW-Binnenschifffahrtsfunk ist Kanal 16 zwar anerkannter Notrufkanal, aber die Notrufe werden über den jeweiligen Kanal des Revierfunkes abgewickelt, da dieser über Ortsfeste Funkstellen oder per Relaisbetrieb von den Revierzentralen ständig überwacht und diese durch ihre Befugnisse im Bezug auf den Schiffsverkehr die nötigen Massnahmen ergreifen können.
Mfg
Dominic