Hallo,
Seit dem 01.07.2006 gilt ja nun eine neue BOS-Funkrichtlinie, welche die Fassung von 2000 ablöst.
Die wichtigsten Änderungen die ich gefunden habe sind:

Das Radar für VÜB (Blitzer) ist offiziell BOS-Funk.
Digitalfunk, ist wenn auch nur am Rande, erstmalig erwähnt.
Kurzwellenfunk ist WIEDER erwähnt.
Hängt das vieleicht zusammen?
So als Backup möglichkeit vieleicht;-)

Ausserdem wurden die Leistungsgrenzen erheblich verändert, wobei ich mir nicht sicher bin, ob es ein versehen oder gewollt ist.
(Ich tippe auf versehen, oder eher unwissenheit (Inkompetenz?)

Es gelten jetzt:
Relaisstellen max. 25dbW ERP (=ca 300 Watt Senderausgangsleistung)
bisher 15Watt Senderausgangsleistung

Ortsfeste Sendefunkanlagen, zb. im GH 25dbW (=ca 300 Watt Senderausgangsleistung)
bisher 15Watt Senderausgangsleistung.

Fahrzeugfunkanlagen 15dbW ERP (=ca 20 Watt Senderausgangsleistung)
bisher 15Watt Senderausgangsleistung

Handsprechfunkgeräte 8dbW ERP (=ca 7 Watt Senderausgangsleistung)
bisher 2,5Watt (6W) Senderausgangsleistung

Digitale Alarmumsetzer 25dbW ERP (=ca 300 Watt Senderausgangsleistung)
bisher 15Watt Senderausgangsleistung

Festfunkverbindungen (Richtfunk 2m u.70cm) 25dbW (=ca 300 Watt Senderausgangsleistung)
bisher 6Watt Senderausgangsleistung

Antennengewinne bleiben absolut unberücksichtigt ;-)
Sokönnte ich Theoretisch mit einer Handelsüblichen Richtantenne bis zu 1KW Strahlungsleistung LEGAL einsetzen!!!

Wie seht ihr das? Versehen oder absicht?
(Vieleicht brauchen wir ja diese gewaltigen Ausgangsleistungen für TETRA ;-), So würde das Netz bezahlbar bleiben...)

Gruß
Carsten

P.S.werde dann jetzt mal Endstufen bauen... *GRINS*