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Thema: FUG 8a

  1. #1
    crazyossi Gast

    FUG 8a

    Hallo,

    wir haben ein FOG 8a aus einem Fahrzeug ausgebaut, welches verkauft wurde.

    Darf dieses FUG noch in einem anderen Fahrzeug eingebaut werden.

    Und wie sieht es mit Telecar TS geräten aus? Dürfen diese noch betrieben werden? (als Stationsgerät im Fw Haus?)

    Es gibt da doch irgendwie neue vorschriften.


    Bitte um Hilfe.

  2. #2
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    In Autos ab Baujahr 2002 dürfen nur noch Geräte eingebaut werden, die eine E1 Zulassung haben.
    Gerrit Peters
    ______________________________

  3. #3
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    Re: FUG 8a

    Original geschrieben von crazyossi

    Und wie sieht es mit Telecar TS geräten aus? Dürfen diese noch betrieben werden? (als Stationsgerät im Fw Haus?)

    Es gibt da doch irgendwie neue vorschriften.
    Die Vorschriften, die den Betrieb von nicht zugelassenen Geräten im BOS-Bereich verbieten, sind schon uralt ;-)

    Aber gerade das TS habe ich schon mehrfach als Feststation gesehen.

    Nimm das 8a für die Feststation und spendiere dem Auto was Neues. Dann ist alles im grünen Bereich.

    MfG

    Frank

  4. #4
    crazyossi Gast
    Das Telecar TS ist NICHT BOS zugelassen?

    Bin verwundert da dieses Gerät bei uns garnicht so selten anzutreffen ist.

    Sowohl als 2 und auch als 4 Meter Gerät.

    Bei uns in der Wehr wurde das letzte Telecar TS vor knapp 2 Jahren ausgebaut, da das Gerät defekt war, und durch ein 8a ersetzt.

    Ich werd mal zu meiner Anfrage etwas Präziser:

    Das noch vorhandene 8a soll in den ELW als 2. FUG.
    Dort ist bereits ein 8a verbaut.

    Darf da noch ein 2. verbaut werden?

    Das Telecar TS wird wohl weiter seinen Dienst im FWH tun dürfen. Wird eh kaum genutzt.


    Und neue Geräte???? Nee kannste knicken.

    Trotzdem erstmal danke für die Antworten

  5. #5
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    Original geschrieben von crazyossi
    Das Telecar TS ist NICHT BOS zugelassen?
    Nein.

    Bin verwundert da dieses Gerät bei uns garnicht so selten anzutreffen ist.
    So kenne ich das auch.

    Das noch vorhandene 8a soll in den ELW als 2. FUG.
    Dort ist bereits ein 8a verbaut.

    Darf da noch ein 2. verbaut werden?
    Da spricht nichts dagegen.
    Allerdings kannst Du halt nie Relaisbetrieb damit machen.
    Das könnte ein Nachteil sein.

    Das Telecar TS wird wohl weiter seinen Dienst im FWH tun dürfen. Wird eh kaum genutzt.
    Die BNetzA meldet sich lange genug vorher an ;-)


    MfG

    Frank

  6. #6
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    Hallo,

    Zum Telecar TS u.a.
    Es gab mal eine Zeit VOR einführung der VERBINDLICHEN TR-BOS, verbunden mit der Auflage auch nur BOS Geprüfte FuG´s zu verwenden!!!

    Zu dieser Zeit waren Wenigkanalgeräte bei den Feuerwehren ein normaler Anblick, zu den häufigsten gehören wohl das TELECAR-TS und das SEM47 (Vom SEM47 gab es zwar eine BOS variante, diese war aber lediglich an die BOS Bedürfnisse angepasst, aber HATTE aber KEINE BOS-Prüfnummer)

    Die Geräte die zu diesen Zeiten beschafft wurden genießen teilweise bis heute Bestandsschutz!

    Ob sich dieser Bestandsschutz allerdings auf das Gerät allgemein (solange es funktioniert darf es überall eingesetzt werden) oder nur auf das Gerät an einem bestimmten Ort (es darf nach Ausbau aus dem ursprünglichen Fahrzeug nicht wieder in ein anderes Fahrzeug eingebaut werden, bzw. beim Umzug in ein neues Gerätehaus nicht weiter verwendet werden...) bezieht ist mir allerdings nichts bekannt!

    Zum 8a:
    Grundsätzlich gibt es beim Betrieb von FuG´s in KFZ einige Dinge zu beachten:
    1. Wann wurde das Fahrzeug zum ersten mal zugelassen?
    Vor 1998, zwischen 1998 u. 2003, oder nach Oktober 2003?

    2. Soll das FuG während der Fahrt betrieben werden oder (beim zweit-FuG ja durchaus möglich) Nur im Stand?

    Wenn euer ELW älter als ´98 ist, so baut ein was ihr habt und BOS-Zugelassen ist, ist egal - ist erlaubt.

    Wenn das Funkgerät ausschließlich im Stand betrieben wird, so könnt ihr auch einbauen was ihr wollt! Der E1 Zwang besteht nur für Geräte die WÄHREND DER FAHRT betrieben werden sollen!

    Wenn das KFZ jünger als 10.2003 ist und das FuG auch mal während der Fahrt betrieben werden soll, so müsst ihr unbedingt ein Gerät mir KBA-Zulassung (E1) einbauen!

    Ist das KFZ jünger als 98, aber älter als 10.2003 wird es alles etwas sehr schwammig, hier gab es mal Übergangsregeln usw.
    Pronizipiel darf man auch hier nicht mehr alles einbauen, ausser das Gerät (oder baugleich)war vor 2003 schon verbaut (wo liegt da der Sinn?)
    Einfach behaupten das Gerät war da schon vorher drin und gut
    Viele kennen diese Grenze auch gar nicht und eine WIRKLICH VERBINDLICHE Antwort zur vorgehensweise habe ich auch noch nicht bekommen, also folgt daraus:
    wirklich wichtig ist nur der NOVEMBER 2003.

    Gruß
    Carsten
    Geändert von DG3YCS (11.01.2006 um 20:41 Uhr)

  7. #7
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    Original geschrieben von DG3YCS
    ...das SEM47 (Vom SEM47 gab es zwar eine BOS variante, diese war aber lediglich an die BOS Bedürfnisse angepasst, aber HATTE aber KEINE BOS-Prüfnummer)

    Die Geräte die zu diesen Zeiten beschafft wurden genießen teilweise bis heute Bestandsschutz!

    Solch ein Gerät war bis 1999 noch bei uns in Dienst. Da brauchte man im Fahrzeug keine Heizung... :-) Habe es erst vor einem Monat aus dem Oldtimer ausgebaut. Aber es funktionierte beim Ausbau immer noch einwandfrei mit einer super Klangqualität. Das war damals wenigstens noch echte Qualität!

    Das nur mal so am Rande...

    Gruß
    Gerrit Peters
    ______________________________

  8. #8
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    Hallo,

    möchte aus aktuellem Anlass das Thema neu aufgreifen.
    Wir wollen (wollten) ein vorhandenes FuG 8b Baujahr 05/83 in einen neueres Fahrzeug Baujahr 2001 einbauen. Das FuG besitzt weder einen CE noch E1 Aufkleber.
    Nun bin ich davon ausgegangen das der Einbau nicht erlaubt ist.

    http://www.bsk-world.de/cms/content/view/14/37/
    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...72_245_ewg.pdf

    Jetzt bin ich aber auf ein neueres Dokument gestoßen.
    Bin allerdings aus der ganzen Vorschrifterei nicht 100% schlau geworden.
    Darf man nun? Oder nicht? Wer entscheidet das?

    Vielleicht hat von Euch einer ne Ahnung.
    Wie würde ihr das PDF-Doku. verstehen, bzw. jetzt weiter vorgehen.


    Gruß
    cockpit
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  9. #9
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    404
    Hallo,

    es geschehen auch in D ab und an noch Zeichen und Wunder.

    Die entsprechenden Richtlinien wurden tatsächlich gelockert.

    Alle alten nach TR-BOS zugelassenen Funkgeräte dürfen auch in Neufahrzeuge eingebaut werden. Es sind lediglich die Einbauhinweise des Fahrzeugherstellers zu beachten.

    Beste Grüße

    Klaus Paffenholz
    ----------------------------------------------------
    http://www.klaus-paffenholz.de/bos-funk/

  10. #10
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    Wobei Fug 8as in Bayern für die Feuerwehr keine Zulassung haben.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Alex22
    Wobei Fug 8as in Bayern für die Feuerwehr keine Zulassung haben.
    Servus!

    Wer sagt das? Wo steht's geschrieben?

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  12. #12
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Quietschphone
    Servus!

    Wer sagt das? Wo steht's geschrieben?

    Gruß
    Alex
    Hi,

    hier:
    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...2005_08_17.pdf

    Seite 32 oben...

    Gruß
    Carsten

  13. #13
    Registriert seit
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    Guggst du hier.
    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...2005_08_17.pdf
    Anlage 22
    Bei allen Fug 8a steht bei Bemerkung "nicht für Feuerwehr".

    Edit: Lach .. etwas zu langsam
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #14
    Registriert seit
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    Servus!

    Richtig, die Geräte, die in dieser Zusammenstellung genannt werden, haben die Bemerkung "nicht für Feuerwehr", das war mir bekannt. Die Datei hat aber einen Stand August 2005.
    Da ist z.B. das neue FuG8a von GCD noch gar nicht berücksichtigt. Ich würde da auf jeden Fall noch nichts drauf geben.
    Eine Stellungnahme vom BayStMI zur Thematik würde mich mal interessieren.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  15. #15
    Registriert seit
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    Keine Garantie ...
    Soweit mir bekannt ist, liegt das an dem bedingten Gegensprechen was das "a" beim Fug8a ausmacht. Und das ist der Grund warum die Version a nicht zugelassen ist und somit spielt es eigentlich keine Rolle von welchem Hersteller ein Fug 8 a kommt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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