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Thema: FUG 8a

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Hallo,

    möchte aus aktuellem Anlass das Thema neu aufgreifen.
    Wir wollen (wollten) ein vorhandenes FuG 8b Baujahr 05/83 in einen neueres Fahrzeug Baujahr 2001 einbauen. Das FuG besitzt weder einen CE noch E1 Aufkleber.
    Nun bin ich davon ausgegangen das der Einbau nicht erlaubt ist.

    http://www.bsk-world.de/cms/content/view/14/37/
    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...72_245_ewg.pdf

    Jetzt bin ich aber auf ein neueres Dokument gestoßen.
    Bin allerdings aus der ganzen Vorschrifterei nicht 100% schlau geworden.
    Darf man nun? Oder nicht? Wer entscheidet das?

    Vielleicht hat von Euch einer ne Ahnung.
    Wie würde ihr das PDF-Doku. verstehen, bzw. jetzt weiter vorgehen.


    Gruß
    cockpit
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  2. #2
    Registriert seit
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    404
    Hallo,

    es geschehen auch in D ab und an noch Zeichen und Wunder.

    Die entsprechenden Richtlinien wurden tatsächlich gelockert.

    Alle alten nach TR-BOS zugelassenen Funkgeräte dürfen auch in Neufahrzeuge eingebaut werden. Es sind lediglich die Einbauhinweise des Fahrzeugherstellers zu beachten.

    Beste Grüße

    Klaus Paffenholz
    ----------------------------------------------------
    http://www.klaus-paffenholz.de/bos-funk/

  3. #3
    Registriert seit
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    Wobei Fug 8as in Bayern für die Feuerwehr keine Zulassung haben.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22
    Wobei Fug 8as in Bayern für die Feuerwehr keine Zulassung haben.
    Servus!

    Wer sagt das? Wo steht's geschrieben?

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  5. #5
    Registriert seit
    18.11.2003
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    2.186
    Zitat Zitat von Quietschphone
    Servus!

    Wer sagt das? Wo steht's geschrieben?

    Gruß
    Alex
    Hi,

    hier:
    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...2005_08_17.pdf

    Seite 32 oben...

    Gruß
    Carsten

  6. #6
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.257
    Guggst du hier.
    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...2005_08_17.pdf
    Anlage 22
    Bei allen Fug 8a steht bei Bemerkung "nicht für Feuerwehr".

    Edit: Lach .. etwas zu langsam
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
    Registriert seit
    10.12.2001
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    6.356
    Servus!

    Richtig, die Geräte, die in dieser Zusammenstellung genannt werden, haben die Bemerkung "nicht für Feuerwehr", das war mir bekannt. Die Datei hat aber einen Stand August 2005.
    Da ist z.B. das neue FuG8a von GCD noch gar nicht berücksichtigt. Ich würde da auf jeden Fall noch nichts drauf geben.
    Eine Stellungnahme vom BayStMI zur Thematik würde mich mal interessieren.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  8. #8
    Registriert seit
    27.02.2002
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    Keine Garantie ...
    Soweit mir bekannt ist, liegt das an dem bedingten Gegensprechen was das "a" beim Fug8a ausmacht. Und das ist der Grund warum die Version a nicht zugelassen ist und somit spielt es eigentlich keine Rolle von welchem Hersteller ein Fug 8 a kommt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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