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Thema: FUG 8a

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo,

    Zum Telecar TS u.a.
    Es gab mal eine Zeit VOR einführung der VERBINDLICHEN TR-BOS, verbunden mit der Auflage auch nur BOS Geprüfte FuG´s zu verwenden!!!

    Zu dieser Zeit waren Wenigkanalgeräte bei den Feuerwehren ein normaler Anblick, zu den häufigsten gehören wohl das TELECAR-TS und das SEM47 (Vom SEM47 gab es zwar eine BOS variante, diese war aber lediglich an die BOS Bedürfnisse angepasst, aber HATTE aber KEINE BOS-Prüfnummer)

    Die Geräte die zu diesen Zeiten beschafft wurden genießen teilweise bis heute Bestandsschutz!

    Ob sich dieser Bestandsschutz allerdings auf das Gerät allgemein (solange es funktioniert darf es überall eingesetzt werden) oder nur auf das Gerät an einem bestimmten Ort (es darf nach Ausbau aus dem ursprünglichen Fahrzeug nicht wieder in ein anderes Fahrzeug eingebaut werden, bzw. beim Umzug in ein neues Gerätehaus nicht weiter verwendet werden...) bezieht ist mir allerdings nichts bekannt!

    Zum 8a:
    Grundsätzlich gibt es beim Betrieb von FuG´s in KFZ einige Dinge zu beachten:
    1. Wann wurde das Fahrzeug zum ersten mal zugelassen?
    Vor 1998, zwischen 1998 u. 2003, oder nach Oktober 2003?

    2. Soll das FuG während der Fahrt betrieben werden oder (beim zweit-FuG ja durchaus möglich) Nur im Stand?

    Wenn euer ELW älter als ´98 ist, so baut ein was ihr habt und BOS-Zugelassen ist, ist egal - ist erlaubt.

    Wenn das Funkgerät ausschließlich im Stand betrieben wird, so könnt ihr auch einbauen was ihr wollt! Der E1 Zwang besteht nur für Geräte die WÄHREND DER FAHRT betrieben werden sollen!

    Wenn das KFZ jünger als 10.2003 ist und das FuG auch mal während der Fahrt betrieben werden soll, so müsst ihr unbedingt ein Gerät mir KBA-Zulassung (E1) einbauen!

    Ist das KFZ jünger als 98, aber älter als 10.2003 wird es alles etwas sehr schwammig, hier gab es mal Übergangsregeln usw.
    Pronizipiel darf man auch hier nicht mehr alles einbauen, ausser das Gerät (oder baugleich)war vor 2003 schon verbaut (wo liegt da der Sinn?)
    Einfach behaupten das Gerät war da schon vorher drin und gut
    Viele kennen diese Grenze auch gar nicht und eine WIRKLICH VERBINDLICHE Antwort zur vorgehensweise habe ich auch noch nicht bekommen, also folgt daraus:
    wirklich wichtig ist nur der NOVEMBER 2003.

    Gruß
    Carsten
    Geändert von DG3YCS (11.01.2006 um 20:41 Uhr)

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