Naja, Bierleiche ist ja nun nicht gleich Bierleiche - wenn der Patient eindeutig nicht erweckbar ist dann ist das mit sicherheit ein Fall für die Klinik, wenn nicht gar für den Notarzt. Bewußtlos ist eben gleich Bewoßtlos, dann ist die Ursach erstmal zweitrangig...

Abwägung kommt m.E. nur dann ins Spiel wenn man es mit einem ansprechbaren Patienten zu tun hat. Auch dieser kann eine Gefahr für sich selbst darstellen. Und jeder Fall bei dem der Rettungdienst entscheidet einen Patienten nicht zu fahren birgt ein gewisses Risiko - und das kann dann auch schief gehen...