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Thema: Rettungsassistenten ließen bewusstlosen Patienten zurück

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  1. #1
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    Naja, Bierleiche ist ja nun nicht gleich Bierleiche - wenn der Patient eindeutig nicht erweckbar ist dann ist das mit sicherheit ein Fall für die Klinik, wenn nicht gar für den Notarzt. Bewußtlos ist eben gleich Bewoßtlos, dann ist die Ursach erstmal zweitrangig...

    Abwägung kommt m.E. nur dann ins Spiel wenn man es mit einem ansprechbaren Patienten zu tun hat. Auch dieser kann eine Gefahr für sich selbst darstellen. Und jeder Fall bei dem der Rettungdienst entscheidet einen Patienten nicht zu fahren birgt ein gewisses Risiko - und das kann dann auch schief gehen...

  2. #2
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    Bierleiche wer will so was in die Klinik bringen !
    Pol sagt "zu besoffen für uns" hilft nur einen Notarzt holen , der morgens um 3 Uhr einen dicken Hals kriegt, und dann entscheidet er was gemacht wird , dass vermeidet eventuell den Ärger den die zwei hatten .

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  3. #3
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    der NA kommt denkt daran das er Hausdienst im KH hat und sich nicht die ganze nacht damit rumplagen will;

    also schreibt er ihn haftfähig

    ausserdem kann es nicht sein das jemand eine nacht Intensiv 1400 € auf Kassenkosten verbringt nur weil er sich den arsch zusaufen musste

    Wenn es nach mir geht dann müssten die alle selbst zahlen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  4. #4
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    Zitat Zitat von thorben1248
    es sollte jedem ersthelfer klar sein, was person nicht ansprechbat bedeutet!
    wenn der fall wie dargestellt war, halte ich härtere strafen für angemessen. insbesondere das berufsverbot! ich möchte nicht wissen, wie viele solcher gespanne wüten und nie belangt werden..........

    Das nenn ich "Arbeitsunfall"...


    Zitat Zitat von hannibal
    der NA kommt denkt daran das er Hausdienst im KH hat und sich nicht die ganze nacht damit rumplagen will;

    also schreibt er ihn haftfähig

    ausserdem kann es nicht sein das jemand eine nacht Intensiv 1400 € auf Kassenkosten verbringt nur weil er sich den arsch zusaufen musste

    Wenn es nach mir geht dann müssten die alle selbst zahlen
    Genau,so seh ich das auch. Aber wenn er keine Kohle hat dies zu bezahlen,dann sitzt der Papastaat wieder mit drinnen...

  5. #5
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    Zitat Zitat von Brandbatsch
    Bierleiche wer will so was in die Klinik bringen !
    Pol sagt "zu besoffen für uns" hilft nur einen Notarzt holen , der morgens um 3 Uhr einen dicken Hals kriegt, und dann entscheidet er was gemacht wird , dass vermeidet eventuell den Ärger den die zwei hatten .

    Gruß Michael
    Da muss ich dir mal recht geben...

    Is doch wurscht, ob der NA nen Hals bekommt, ist das mein Problem???

    Wenn ich den nicht aufwecken kann (wie in dem Fall da gestellt) dann lass ich doch nen anderen die Entscheidungen treffen...

    Und wenn der nur "immer wieder einschläft" wo er ja auch in die Bewusstlosigkeit fallen kann, dann fahr ich den ins KH... wenn die den dann wieder heim schicken, ist das nicht mehr mein Problem...

    Sicher ist eben sicher, warum muss man wohl so viele Leute dazu überreden, nicht doch mal mit ins KH zu kommen, um bestimmte sachen abklären zu lassen?

    Ich bin zwar auch gerne im Rettungsdienst tätig, aber das "Notarzt"-Rückenschild, darf ich trotzdem nicht tragen, und da bleiben tut nur, wer noch eine "Mitfahrtverweigerung" unterschreiben kann.

    MfG Fabsi

  6. #6
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    ne verweigerung von jemandem der sternhagelvoll ist ist nicht mal das Papier wert auf dem Sie steht

    Bei mir würde jeder der mit Diagnose C2 in KH kommt sowohl Transport und KH selber zahlen

    viele verwechseln Krankenhaus mit Hotel
    und RTW mit Taxi

    ist so;
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  7. #7
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    Nochemal, dieser Patient war offensichtlich bewußtlos - Bewußtlosigkeit an sich ist, egal, welche Ursache, eine NAW-Indikation und allemal ein Fall für die Klinik.

    Stichworte beim ausgewachsenen Alkoholintox sind neben dem Verlust der Schutzreflexe auch gerne mal Ateminsuffizienz bis hin zum Atemstillstand...

    Warum also beim vorliegen einer Bewußtlosigkeit noch diskutieren?

  8. #8
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    Zitat Zitat von MatthiasO
    Nochemal, dieser Patient war offensichtlich bewußtlos - Bewußtlosigkeit an sich ist, egal, welche Ursache, eine NAW-Indikation und allemal ein Fall für die Klinik.

    Stichworte beim ausgewachsenen Alkoholintox sind neben dem Verlust der Schutzreflexe auch gerne mal Ateminsuffizienz bis hin zum Atemstillstand...

    Warum also beim vorliegen einer Bewußtlosigkeit noch diskutieren?
    genau und dann NEF oder besser NAW her und weg !

    Gruß Michael

    PS: haben in unserem bereich leider nur NEF!!!!!
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  9. #9
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    Zitat Zitat von hannibal
    ne verweigerung von jemandem der sternhagelvoll ist ist nicht mal das Papier wert auf dem Sie steht
    Ich meinte ja auch nur die, die es noch können, das kleine wörtchen am ende ging wohl etwas unter in dem satz ;)

    Natürlich lass ich einen, der nichtmal 30cm gerade gehen kann nicht liegen, nur weil er es geschafft hat innerhalb einer halben stunde 3 kleine kreuzchen zu machen...

    MfG Fabsi

  10. #10
    Dodo15 Gast

    Hallo

    hey mal so ne frage ist wer hier von ecuh rettungsassistent oder rettungsassistentin????

  11. #11
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    @ Dodo15

    Ja hier gibst einige RAs.

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