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Thema: FME Schleifen Rechte & Gesetze

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Quattro-xls
    ich war ja dabei der Wefü sammelte diese ein der GBI sauer und sagte wenn ich gute laune habe bekommt ihr die melder wieder die kamraden entschieden seit diesem vorfall solange diese melder nicht da sind an keinem einsatz sowie an einr übung anwesend zu sein die frage hätte der wefü nicht ohne GBi handeln können die schleifen runter gemacht und den leuten mit den entsprechenden sätzen die melder aushändigen können sind wir nicht alle ein verein bzw. menschen so siehts zur zeit aus.
    Sry aber: Satzzeichen regeln ;)


    Also ich bin auch der Meinung, dass der Wefü froh drüber sein soll, dass sich seine Leute die Melder selbst kaufen!!
    Meiner Meinung nach hätte es vollkommen gereicht, wenn er denen sagt, dass sie die Schleifen wieder runternehmen sollen. Wenn sie es nicht getan hätten, dann hätte ich mit ihnen ein ernstes Gespräch geführt in dem die Worte "Ausschluss aus der Wehr" oder "Keine Einsätze mehr für euch" oder sowas gefallen währen.
    MFG Flo

  2. #2
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    Ich glaubs immer noch nicht ganz.

    Das ist doch ungefähr so wie wenn der Vorsitzende vom Kegelverein private Handys einsammelt, weil illegale Pornos drauf sind.

    Ich glaube da hat jemand seine Kompetenzen überschritten (Auch wenn die fremden Schleifen auch nicht richtig sind.)

    duese

  3. #3
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    moment die Piepser sind Eigentum der Kameraden da hat keiner etwas einzuziehen oder umzuproggen

    Wenn dann kann derjeneige (übirgens sehr humorlose) die Polizei rufen

    und die können evtl was sicherstellen

    Ich an stelle der kameraden wäre am selben Tag beim anwalt und würde um herausgabe verlangen

    Ich hätte die Kameraden auf die Seite genommen und gesagt stellt euch vor Ende nächster Woche wären die SChleifen noch drauf was ich dann mit euch machen würde
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
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    Ohje ...
    Kurz zu meiner Person: Ich bin in keiner Feuerwehr, aber im Aktiven Dienst/SEG
    eines DRK-Kreisverbandes. Hauptberuflich bin ich "Verteidigungsfachangestellter,
    mittlerer Dienst" .. habe also durchaus mit Dingen wie Menschenführung und
    Vorgesetzten zu tun .. jeden Tag, und mehr als mir manchmal lieb ist ^^

    Und nun zur Sache:

    Sagt mal, kommuniziert denn heutzutage keiner mehr mit seinem "Vorgesetzten"?

    Warum macht nicht ein "Sprecher" den ersten Schritt und spricht mal mit dem
    besagten Wehrführer.
    Ich meine, man kann das hier angesprochene Thema in einem recht kurzen
    Gespräch bereinigen, ohne irgendeine Drohkulisse aufzubauen oder um irgendwelche
    Ecken herum schlecht zu reden.

    Ob er nun den Fehler gemacht hat und den ersten Schritt tun sollte, ist hier
    m.E. vollkommen egal, denn schliesslich habt ihr doch ein gemeinsames Interesse,
    eure Feuerwehr.
    Man frage einfach, "Warum hast du die Melder eingezogen?" .. weitere Fragen
    könnten sein "Wenn wir die Programmierung nach deinen Richtlinien ändern
    und so belassen, kriegen wir die Melder dann wieder?" oder "Was sollen wir denn
    deiner Ansicht nach tun, damit wir unsere Melder wiederbekommen?" ..
    Wenn all dies nicht zum Erfolg führt, fragt man weiter (warum fragen? Naja, er ist
    doch für den reibungslosen Betrieb zuständig, also muss er für euch bzw. für
    eure Einsatzbereitschaft sorgen und wird demzufolge einen "Masterplan" haben).

    Die alles entscheidende Frage könnte dann sein "Wie sollen wir alarmiert werden?" ..

    Falls er dann mal fragt, wie es auf eurer Seite aussieht, wie ihr zu der Sache steht,
    dann könnt ihr euch äussern.. auch hier möglichst ohne zu drohen. Dennoch
    sollte in diesem (kurzen!) Gespräch klarwerden, das ihr auf euren Wehrführer
    angewiesen seid, aber er umso mehr auf euch. Nochmal: Ihr habt ein gemeinsames
    Ziel, gegeneinander arbeiten ist da doch nur kontraproduktiv. Wenn ihr alle aus
    Protest nicht mehr zum Alarm erscheint, löscht sich eine Scheune auch nicht
    von selbst. Aber jeder einzelne muss sich ebenfalls vor Augen halten, das es
    geltende Vorschriften gibt. Und die werden m.W. über den Wehrführer an seine
    Untergebenen weitergereicht.

    Also: Redet miteinander, damit eure gemeinsamen Ziele umgesetzt werden können.
    Wozu braucht man da einen Anwalt oder sonstwas, wenn man sich
    dann später nicht mehr reinen Gewissens auf seine Kameraden verlassen kann?

    Grüsse,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  5. #5
    Quattro-xls Gast

    Zu verschiedenen antworten

    Die Kameraden schauen erst mal was passiert bzw überhaupt los ist weil das blatt hat 2 seiten wir kennen nur die eine (ich auch ) mein sorge ist aber das wefü und GBI am lägern hebel sitzen das heist es waren ja schleifen drauf die nicht da hin gehören usw. ich sage da nur TKG anzeige Polizei usw ist das die sache wert ich denke nicht aslo denke ich das im moment nichts hilft auser warten weil reden mit diesen personen hilft auch nichts aber mal eine ganz dumme frage gibt es nicht die möglichkeit bei Quattro 96 98 xls zu prog. das man die schleifen so nicht sieht es sei den am PC oder bei alamierung ??

    Es ist halt schwer eine lösung zu finden wenn führungskräfte so arbeiten denke ich.

  6. #6
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    zuschauen? abwarten?

    der völlig falsche Weg

    egal was TKKG und Konsorten dazu meinen das ist alles nicht so schlimm wie die Unterschlagung die der GBI gemacht hat ( oder Diebstahl?)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  7. #7
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    Also irgendwie sieht es so aus, das sich hier keiner wirklich helfen
    lassen will, sondern nur um eine möglicherweise gerechtfertigte(?) Strafe
    herumkommen will und sogar noch in Zukunft so weitermachen will ..

    Dennoch ..

    Ich kann nur wiederholen:
    REDET mit der Person, und zwar nicht fordernd, sondern fragend!
    Sollte bei dem Gespräch rauskommen, das dieser oder jene juristische
    Weg eingeschlagen wird, na was solls, ich persönlich würde dann für
    diesen Vorgesetzten nicht mehr arbeiten! Euer Eigentum könnt ihr dann
    immer noch nach dem Austritt einklagen, aber selbst einem "bösen"
    Wehrführer sollte klar sein, was es heisst, wenn x % austreten .. diese
    Leute müssen erstmal ersetzt und angelernt werden ..

    Um die Redundanz zu erhöhen: Redet mit ihm! Fragt ihn! Am besten
    so bald wie möglich .. der Mensch hat sicher ein Telefon.

    Gruss,
    Tim
    --
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  8. #8
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    Hallo,

    stell mir gerade vor, unser Kommandant würde mal unser FME überprüfen und diese sind nicht Privateigentum. Da die Mithörfunktion ja eigentlich schon Verboten ist...
    Werd’s mal meinen Kommander vorschlagen.*g*
    Wer Lustig wenn er die ganzen Einsätze so allein macht.

    Unabhängig von der rechtlichen Situation, bisschen Hirnlos die Aktion.
    Das der Wehrführer was dagegen haben muss ist klar, wenn er aber Clever genug ist macht er halt keine Kontrollen.
    Bei uns musste halt jeder unterschreiben das sein FME korrekt ist und das er die entsprechende Belehrung gelesen hat. Macht man halt dann mit entsprechenden *g* Gewissen.

    Gruß
    cockpit

  9. #9
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    Dieses Thema kommt auch immer wieder hoch.
    Hier ein Beispiel aus dem Jahr 2003.
    Da gings um die Mithörmöglichkeit.
    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...anzeige+melder

    http://www.guenzburger-zeitung.de/Ho...,7_puid,1.html

    Und das was Hannibal hier vorschlägt... ist genau der falsche Weg.
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  10. #10
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    Zitat Zitat von Ebi
    Da gings um die Mithörmöglichkeit.
    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...anzeige+melder

    http://www.guenzburger-zeitung.de/Ho...,7_puid,1.html

    Und das was Hannibal hier vorschlägt... ist genau der falsche Weg.
    e.
    Wobei es in den Beispielen wie geschrieben um Mithören geht. Frage ist halt, wie es bei zusätzlichen Schleifen aussieht. Da würde ich persönlich das ganze nicht so eng sehen, da ja kein "Unbefugter" im Sinne der Artikel oben mitkriegt.

    Dass das Vorgehen von Hannibal der falsche Weg sein soll, will ich nicht pauschalisieren - käme für mich auf den Kommandanten an. Entweder er will mit sich reden lassen oder nicht. Und wenn nicht, wäre es durchaus eine Möglichkeit (wahrlich nicht die beste), ihn zumindest darauf hinzuweisen, dass er für dieses Vorgehen keinerlei rechtliche Handhabe hat.

    thilo

  11. #11
    Quattro-xls Gast

    kommentar

    das hier irgendwelche kameraden einer strafe aus dem weg gehen wollen dementiere ich.


    also anwalt hin oder her halte ich auch für die letzte lösung
    zu der alamierung wäre noch zu sagen das oft noch die Sirene mit ausgelöst wird
    also ich denke wenn es der fall ist das die melder mehr als 3 monate weg werden diese einfach in rechnung gestellt desweitern gibt es bestimmt noch einsätze und wenn da leute fehlen naja hat der wefü ein problem und spätestens dan sind die melder ganz schnell wieder da. :-)


    Ps: Ich bin eigentlich in der FF um Leuten zu helfen aber wenn man durch solche sachen sorry in den arsch getreten bekommt dan bin ich nicht scharf drauf ein melder,einsätze übung etc. zu haben bzw stehe hinter diesen Kameraden die es grade erleben !!

  12. #12
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    Mit vorsicht zu genießen

    Ich finde es auch super, daß Kammeraden sich FME selber kaufen wenn nicht genug Geld von seiten der Gemeinde vorhanden ist.

    Aber mal von der anderen seite. Ein FME ist ein BOS Gerät und dieses auch wenn selbst gekauft, ist über die Gemeinde (Sammelzulassung) anzumelden.

    Es ist nämlich das gleiche, wenn der Feuerwehrverein ein Funkgerät oder ein paar Fme kauft sind diese Anzumelden.

    Wenn dieses geschehen ist, dann steht dem Feuerwehrmann auch nur die für ihn oder seine Wehr bestimmten schleifen zu.

    Eine Schleife für einen WBI,KBI,KBM,NAST oder KBR sind personenbezogene Schleifen, diese sind auch nur von ihnen zu führen.

    Aber zurückzukommen auf die FME - ihr könnt lediglich schriftlich die aufforderung bekommen, die FME zurückzusetzen aber auf keinen fall können diese einbehalten werden !!!!!!!

    mfg

  13. #13
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    Zitat Zitat von citywache

    Aber mal von der anderen seite. Ein FME ist ein BOS Gerät und dieses auch wenn selbst gekauft, ist über die Gemeinde (Sammelzulassung) anzumelden.

    Es ist nämlich das gleiche, wenn der Feuerwehrverein ein Funkgerät oder ein paar Fme kauft sind diese Anzumelden.

    mfg
    mom Funkgeräte muss ich anmelden FME nicht,
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  14. #14
    Registriert seit
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    Verwechslung

    Hallo Überhose,

    Ich glaube du verwechselst da was ..........

    Ich meine du bist nicht bei einer Hilfsorg. sondern bei der Bundeswehr.

    Bei der Bundeswehr kannst du villeicht so einen Stifel fahren aber mit sicherheit nicht bei einer Hilfsorg.

    Weil bei der Hilfsorg. stehst du mit sicherheit ruck zuck alleine da

    mfg

  15. #15
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    @Überhose

    das falsche Schleifen und Mithören nicht in Ordnung sind hab ich nie abgestritten

    ausserdem habe ich erwähnt das ich als WEFÜ die entsprechenden Kameraden ermahnen und auffordern würde zumindestens die Schleifen runtermachen

    Auch weitere Konsequenzen würde ich u U erwägen

    alles andere wie die Unterschlagung und ähnliches sind aber auch kein guter Führungsstil

    vielmehr finde ich das die Nummer die de rWF abgezpgen hat nicht die feine Art war

    im Gegenteil; das hätte man wesentlich feinfühliger machen können
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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