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Thema: FME Schleifen Rechte & Gesetze

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose
    Unterschlagung? Wenn der Wehrführer sich erst selbst mit der genauen Rechtslage vertraut machen will/muss und Rücksprache mit seinen Vorgesetzen (GBI) über die weitere Vorgehensweise hält, dauert das halt mal was länger, bis eine endgültige Entscheidung getroffen ist und die Melder zurückgegeben werden. Das dann direkt als Unterschlagung anzusehen...
    § 246 StGB
    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
    (2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
    (3) Der Versuch ist strafbar.

    Wenn also ein Kamerad seinem GBI den Melder aushändigt (anvertraut) weil dieser mal "Gucken" will, der GBI dann aber die programmierung überprüft und diesen dann einbehällt...
    Siehe Qualifikation auf http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschlagung

    "Anvertraut ist die Sache demnach immer dann nicht, wenn die Überlassung den Interessen des Eigentümers zuwiderläuft."

    Dann ist es Unterschlagung. Fertig um, dass steht so im Gesetz da steht auch kein GBI/WeFü drüber.


    Nur soviel zu deiner "laschen" Sichtweise @überhose.

    Bei maximaler Strafe wäre GBI und WeFü für 5 Jahre weg... da lohnen sich schon 2 Neuwahlen der beiden Ämter in der Zeit. (Ok, wäre wirklich übertriebenes Strafmaß dafür)

    MfG Fabsi

  2. #2
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    § 246 StGB
    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
    (2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
    (3) Der Versuch ist strafbar.

    MfG Fabsi
    @Fabicard,
    meiner meinung nach greift der §246 nicht.
    Die rechtswidrige Zueignung erfordert, dass der Täter die Sache als seine eigene besitzen will und dem Eigentümer die ihm zustehende Verfügungsgewalt auf Dauer vorenthalten will.

    Und das trifft in diesem Fall nicht zu.
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  3. #3
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    TKG und StGb hin oder her. Ich kenne einige Fälle, bei denen Kameraden immer und immer wieder die Mithörfunktion aktiviert und den Melder wieder mit allen möglichen Schleifen vollprogrammiert haben - obwohl ich im Auftrag der Stadtverwaltung die Geräte einige Male wieder "regelkonform" programmiert habe . Das Ende vom Lied ist dann meistens das, dass der Wehrführer , der in gewisser Hinsicht für seine Manschaft gerade stehen muss , ständig von oben eine auf den Deckel bekommt ... und ob er sich das antun muss ist fraglich .
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  4. #4
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    @überhose: Im Endeffekt nur der Rechtsweg, wenn "gutes Zureden" nicht hilft.

    Ich kann ja auch nicht ein Auto, das unerlaubt in meiner Einfahrt parkt mit nem Kran in meinen Garten stellen und so unter Verschluß halten und dann sagen, das kriegst Du vielleicht in drei Monaten wieder.

    @Joe:
    Man muß unterscheiden ob das ein Privatmelder oder ein HiOrg-Melder ist.

    HiOrg-Melder: Wenn der Kamerad da was verändert ist das Sachbeschädigung -> Rückprogrammierung.

    Privatmelder: Das liegt nicht im Verantwortungsbereich des WeFü. Dafür sollte er auch keine auf den Deckel bekommen. Sonst bleibt ihm nur die Anzeige und/oder Rausschmiss.

    duese

  5. #5
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    Zitat Zitat von duese
    Privatmelder: Das liegt nicht im Verantwortungsbereich des WeFü. Dafür sollte er auch keine auf den Deckel bekommen. Sonst bleibt ihm nur die Anzeige und/oder Rausschmiss.
    Ich denke der Werführer hat schon eine gewisse Verantwortung, dass im Bereich seiner Wehr keine Verstöße gegen das TKG in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst auftreten. Es geht dabei auch um die Außenwirkung der Wehr.

    Dabei sollte er aber adäquate und rechtlich saubere Mittel (wie hier nicht geschehen!) wählen.

    Er hätte z.B. sagen können, dass ihm zu Ohren gekommen ist, dass Melder illegal geproggt sind. Er bittet daher alle, die Melder binnen einer gewissen Frist selber umzuprogramieren und man kann freiwillig nachweisen, dass dies geschehen ist. Sollte danach erneut der Verdacht auftauchen, muss der Betroffene allerdings mit Konsequenzen in aller Hinsicht rechnen.


    Noch eine persönliche Einschätzung , weil hier ja schon bestimme hochfunktionelle Meldertypen gefallen sind. Ich hoffe es ist niemand persönlich beleidigt, aber ich denke es ist einfach so: Wer sich privat nen Melder kauft und dabei in was größeres als nen Quattro M investiert, hatte nicht nur vor, die Schleife seines Löschzuges empfangen zu können.

    Und noch etwas rechtliches: Weil der Eröffner dieses Threads mal was von TKG wiegt höher als Unterschlagung gesagt hat: In Deutschland wird jede Straftat verflogt und nicht gegen andere aufgewogen (außer in Notstandssituationen), d.h. dran wären im Endeffekt beide.

    Grüße

    loxi

  6. #6
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    @ duese

    wie gesagt fehlt uns noch die Info, WARUM die Melder der Kameraden kontrolliert wurden. Das muss doch einen Grund haben, und bevor wir den nicht kennen, kann meiner Meinung nach niemand Stellung beziehen und sagen "der Wehrführer handelt falsch" oder "die Kameraden sind selber schuld" .

    Du sagst : Anzeige und / oder Rausschmiss .

    Ist das nicht ein wenig zu einfach ? Wenn man jeden, der mal Scheiße baut gleich rausschmeißt, wird ein trockenes Klima unter den Kameraden die Folge sein, und irgendwann steht der WF fast alleine da. Die Anzeige oder der Rausschmiss sollte doch das absolut letzte Mittel sein, wenn alle anderen Versuche gescheitert sind. Und nach wie vor kennt niemand hier die Vorgeschichte der Angelegenheit . Vielleicht sind ja schon ettliche Gespräche und Bitten, die Melder in Ordnung zu bringen gescheitert - wenn das so wäre, würde ich dem Handeln des ZF voll und ganz zustimmen - egal ob es eigene oder Melder der Org sind - denn wenn es Probleme gibt, hängt der Wehrführer mit drin, ob er will oder nicht. Denn ER ist der erste Ansprechpartner . Wenn er sich mit dem Argument "das sind private Melder, da weiss ich nichts davon" rausredet und aus der Verantwortung zieht, wird das mit Sicherheit kein gutes Bild abgeben. Nicht wegen der Kameraden, sondern ER wird mehr oder weniger dumm da stehen da er ja anscheinend nichtmal weiss, was in der eigenen Meute so vor sich geht. Hast Du schonmal daran gedacht ?

    Seh´sein Handeln doch mal von der Seite : Der letzte Versuch vor dem Rausschmiss oder der Anzeige.

    ~Joe~
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  7. #7
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    @Joe:

    Ich stimm Dir zu Großteil schon zu. Solche Verstöße werfen kein gutes Licht auf die Wehr und der Wehrführer sollte alles daran setzen, dass das aufhört. Auch im Sinne der Kameraden mit den "erweiterten" Meldern. Irgendwann geraten sie an einen der sie direkt anzeigt und dann haben sie den Salat.

    Aber:
    Auch der Wehrführer hat sich nun mal an unser Rechtssystem zu halten.

    Richtiges Vorgehen wäre in meinen Augen:

    Wenn jemand sich einen Melder anschaffen will, wird er sich meistens mit der Wehrführung absprechen. (War ja hier glaub ich auch der Fall) Am besten gleich da darauf hinweisen: Fremde Schleifen und Mithören ist nicht erlaubt und es muß mit Konsequenzen Seitens der FW gerechnet werden.

    Sollte so was (gerüchteweise) vorkommen, die Kameraden zur Brust nehmen und klarmachen dass sie sich nicht (mehr) erwischen lassen sollen, weil das mit Rausschmiss und/oder Anzeige enden kann/wird. (evtl. mehrmals)

    Letztens bleibt nur Anzeige/Rausschmiss. (Ich hoffe für alle Feuerwehren, dass es nie so weit kommen muß)


    So wie hier darf nicht sein, denn das was der Wehrführer/GBI gemacht hat ist eine _Straftat_ und das darf als Führungsperson ja wohl nicht sein.

    BTW: Die Ursprüngliche Frage in dem Thread war, wie schauts rechtlich aus. Dass die erweiterten Melder illegal waren und nicht geduldet werden drüfen/sollen war dem Threadersteller ja von Anfang an klar.

    duese

  8. #8
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    957
    Zitat Zitat von Joe aus Hö
    TKG und StGb hin oder her. Ich kenne einige Fälle, bei denen Kameraden immer und immer wieder die Mithörfunktion aktiviert und den Melder wieder mit allen möglichen Schleifen vollprogrammiert haben - obwohl ich im Auftrag der Stadtverwaltung die Geräte einige Male wieder "regelkonform" programmiert habe.
    Darüber könntest du ja eigentlich froh sein, du machst schließlich Profit durch solche Chaoten. Hast du nicht die sichere Methode den MElder gegen PRogrammieren zu schützen?


    In diesem Sinne....

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