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Thema: FME Schleifen Rechte & Gesetze

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    zuschauen? abwarten?

    der völlig falsche Weg

    egal was TKKG und Konsorten dazu meinen das ist alles nicht so schlimm wie die Unterschlagung die der GBI gemacht hat ( oder Diebstahl?)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
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    Also irgendwie sieht es so aus, das sich hier keiner wirklich helfen
    lassen will, sondern nur um eine möglicherweise gerechtfertigte(?) Strafe
    herumkommen will und sogar noch in Zukunft so weitermachen will ..

    Dennoch ..

    Ich kann nur wiederholen:
    REDET mit der Person, und zwar nicht fordernd, sondern fragend!
    Sollte bei dem Gespräch rauskommen, das dieser oder jene juristische
    Weg eingeschlagen wird, na was solls, ich persönlich würde dann für
    diesen Vorgesetzten nicht mehr arbeiten! Euer Eigentum könnt ihr dann
    immer noch nach dem Austritt einklagen, aber selbst einem "bösen"
    Wehrführer sollte klar sein, was es heisst, wenn x % austreten .. diese
    Leute müssen erstmal ersetzt und angelernt werden ..

    Um die Redundanz zu erhöhen: Redet mit ihm! Fragt ihn! Am besten
    so bald wie möglich .. der Mensch hat sicher ein Telefon.

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  3. #3
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    Hallo,

    stell mir gerade vor, unser Kommandant würde mal unser FME überprüfen und diese sind nicht Privateigentum. Da die Mithörfunktion ja eigentlich schon Verboten ist...
    Werd’s mal meinen Kommander vorschlagen.*g*
    Wer Lustig wenn er die ganzen Einsätze so allein macht.

    Unabhängig von der rechtlichen Situation, bisschen Hirnlos die Aktion.
    Das der Wehrführer was dagegen haben muss ist klar, wenn er aber Clever genug ist macht er halt keine Kontrollen.
    Bei uns musste halt jeder unterschreiben das sein FME korrekt ist und das er die entsprechende Belehrung gelesen hat. Macht man halt dann mit entsprechenden *g* Gewissen.

    Gruß
    cockpit

  4. #4
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    Dieses Thema kommt auch immer wieder hoch.
    Hier ein Beispiel aus dem Jahr 2003.
    Da gings um die Mithörmöglichkeit.
    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...anzeige+melder

    http://www.guenzburger-zeitung.de/Ho...,7_puid,1.html

    Und das was Hannibal hier vorschlägt... ist genau der falsche Weg.
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  5. #5
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    Zitat Zitat von Ebi
    Da gings um die Mithörmöglichkeit.
    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...anzeige+melder

    http://www.guenzburger-zeitung.de/Ho...,7_puid,1.html

    Und das was Hannibal hier vorschlägt... ist genau der falsche Weg.
    e.
    Wobei es in den Beispielen wie geschrieben um Mithören geht. Frage ist halt, wie es bei zusätzlichen Schleifen aussieht. Da würde ich persönlich das ganze nicht so eng sehen, da ja kein "Unbefugter" im Sinne der Artikel oben mitkriegt.

    Dass das Vorgehen von Hannibal der falsche Weg sein soll, will ich nicht pauschalisieren - käme für mich auf den Kommandanten an. Entweder er will mit sich reden lassen oder nicht. Und wenn nicht, wäre es durchaus eine Möglichkeit (wahrlich nicht die beste), ihn zumindest darauf hinzuweisen, dass er für dieses Vorgehen keinerlei rechtliche Handhabe hat.

    thilo

  6. #6
    Quattro-xls Gast

    kommentar

    das hier irgendwelche kameraden einer strafe aus dem weg gehen wollen dementiere ich.


    also anwalt hin oder her halte ich auch für die letzte lösung
    zu der alamierung wäre noch zu sagen das oft noch die Sirene mit ausgelöst wird
    also ich denke wenn es der fall ist das die melder mehr als 3 monate weg werden diese einfach in rechnung gestellt desweitern gibt es bestimmt noch einsätze und wenn da leute fehlen naja hat der wefü ein problem und spätestens dan sind die melder ganz schnell wieder da. :-)


    Ps: Ich bin eigentlich in der FF um Leuten zu helfen aber wenn man durch solche sachen sorry in den arsch getreten bekommt dan bin ich nicht scharf drauf ein melder,einsätze übung etc. zu haben bzw stehe hinter diesen Kameraden die es grade erleben !!

  7. #7
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    Mit vorsicht zu genießen

    Ich finde es auch super, daß Kammeraden sich FME selber kaufen wenn nicht genug Geld von seiten der Gemeinde vorhanden ist.

    Aber mal von der anderen seite. Ein FME ist ein BOS Gerät und dieses auch wenn selbst gekauft, ist über die Gemeinde (Sammelzulassung) anzumelden.

    Es ist nämlich das gleiche, wenn der Feuerwehrverein ein Funkgerät oder ein paar Fme kauft sind diese Anzumelden.

    Wenn dieses geschehen ist, dann steht dem Feuerwehrmann auch nur die für ihn oder seine Wehr bestimmten schleifen zu.

    Eine Schleife für einen WBI,KBI,KBM,NAST oder KBR sind personenbezogene Schleifen, diese sind auch nur von ihnen zu führen.

    Aber zurückzukommen auf die FME - ihr könnt lediglich schriftlich die aufforderung bekommen, die FME zurückzusetzen aber auf keinen fall können diese einbehalten werden !!!!!!!

    mfg

  8. #8
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    Zitat Zitat von citywache

    Aber mal von der anderen seite. Ein FME ist ein BOS Gerät und dieses auch wenn selbst gekauft, ist über die Gemeinde (Sammelzulassung) anzumelden.

    Es ist nämlich das gleiche, wenn der Feuerwehrverein ein Funkgerät oder ein paar Fme kauft sind diese Anzumelden.

    mfg
    mom Funkgeräte muss ich anmelden FME nicht,
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  9. #9
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    Verwechslung

    Hallo Überhose,

    Ich glaube du verwechselst da was ..........

    Ich meine du bist nicht bei einer Hilfsorg. sondern bei der Bundeswehr.

    Bei der Bundeswehr kannst du villeicht so einen Stifel fahren aber mit sicherheit nicht bei einer Hilfsorg.

    Weil bei der Hilfsorg. stehst du mit sicherheit ruck zuck alleine da

    mfg

  10. #10
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    @Überhose

    das falsche Schleifen und Mithören nicht in Ordnung sind hab ich nie abgestritten

    ausserdem habe ich erwähnt das ich als WEFÜ die entsprechenden Kameraden ermahnen und auffordern würde zumindestens die Schleifen runtermachen

    Auch weitere Konsequenzen würde ich u U erwägen

    alles andere wie die Unterschlagung und ähnliches sind aber auch kein guter Führungsstil

    vielmehr finde ich das die Nummer die de rWF abgezpgen hat nicht die feine Art war

    im Gegenteil; das hätte man wesentlich feinfühliger machen können
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  11. #11
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    Ich denke, man kann so ohne Hintergrundwissen nicht beurteilen, ob die Einbehaltung der Geräte so in Ordnug war oder nicht. Lassen wir mal den Gesetztes - und Regelscheiß ausser acht und fangen mal etwas tiefgründiger an :

    - Wurden die Kameraden wegen der Melder-Geschichte schonmal "ermahnt" ?
    - oder sind sie schonmal negativ aufgefallen ( Mithören ständig offen z.Bsp. , oder Melder löst aus während der GBI nebendran steht )
    - Wie alt sind die Kameraden ?
    - Hat es im Landkreis schonmal Ärger deswegen gegeben ?

    Was mich interessiert : Warum kam der GBI denn überhaupt auf die Idee, die Melder zu kontrollieren ? Dass er eines Tages eine Erleuchtung oder eine göttliche Eingebung hatte kann ich mir nicht vorstellen. Und warum dann nur die Geräte von den besagten vier Kameraden ? Irgendeine Hintergrundinfo fehlt uns doch bestimmt noch...

    ~Joe~
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  12. #12
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    Du vergisst das die Melder **Privateigentum** sind und da macht der WEFÜ einfach mal so gar nix..

    wenn sicherstellen dann mit Polizei aber des is net io
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    Scharnhorst

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  13. #13
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    Zitat Zitat von überhose
    Jetzt gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten:
    1. Die Vorgehensweise, die im hier diskutierten Fall angewandt wurde.
    2. Meldung an Polizei mit allen entsprechenden Folgen.
    Nein, die erste Möglichkeit gibt es nicht, die ist genau so illegal wie die fremden Schleifen auf dem Melder.

    Also bleibt Deiner Argumentation nach nur 2. Denn auch ein WeFü hat sich an geltendes Recht zu halten, nicht nur die Mannschaft.

    duese

  14. #14
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    @Joe:
    Tut mir leid, aber selbst wenn die Kameraden ständig mit offenem Melder rumlaufen, rechtfertigt das nicht das gezeigte Vorgehen.

    Wenn wir den "Regelscheiß" außer acht lassen, dann dürfen die Kameraden auch mit offenem Melder rumlaufen. Oder ist das TKG eine andere Regel als das StGB?

    duese

    €: Dass die Kameraden Mist gebaut haben wissen sie doch und streiten das auch nicht ab......

  15. #15
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    Zitat Zitat von überhose
    Unterschlagung? Wenn der Wehrführer sich erst selbst mit der genauen Rechtslage vertraut machen will/muss und Rücksprache mit seinen Vorgesetzen (GBI) über die weitere Vorgehensweise hält, dauert das halt mal was länger, bis eine endgültige Entscheidung getroffen ist und die Melder zurückgegeben werden. Das dann direkt als Unterschlagung anzusehen...
    1. Fremde Schleifen und/oder Mithören auf dem Melder ist verboten. Punkt. Da diskutiert auch keiner rum, das ist so.

    Zitat Zitat von StGB
    § 246
    Unterschlagung

    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
    [...]
    2. Die Melder sind Privateigentum. Der Wehrführer hat Sie sich rechtswidrig zugeeignet, also ist das Unterschlagung. Punkt.

    Der WeFü hat die (legale Möglichkeit) die Kameraden zu ermahnen und/oder anzuzeigen. Mehr nicht es ist kein HiOrg-Melder.

    Die Kameraden haben die Möglichkeit mit dem WeFü zu reden und/oder ihn wegen Unterschlagung anzuzeigen.

    Das sind die rechtlichen Möglichkeiten.

    Ob das ganze gut für das Klima in der Wehr oder die Schlagkräftigkeit der Truppe ist, sei dahingestellt. Meiner Meinung nach kann man so Sachen viel besser lösen indem man den Kameraden den Kopf wäscht. Da haben beide Seiten mehr davon als von solchen Aktionen die dann unter Umständen mit Anzeigen für beide Seiten enden.

    Aber die Frage der Threads war, wie sieht es rechtlich aus, und so sieht es nun mal aus, beide Seiten haben rechtlichen Mist gebaut.

    duese

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