@DG3YCS
Danke für die Info. Demnach dürfte es sich bei der "Nichtfunkentsörung" des C1 um die von Dir erwähnte NF-Störung handeln, da ja das von mir mitgeführte FuG13 in der Brusttasche keinerlei Störgeräusche von sich gab. Also erfüllt der C1 die von Dir erwähnte "Pflichtentstörung". Lange Rede, kurzer Sinn, Filter her und gut ist.
Was die Stromaufnahme des Fug 8 angeht, muss ich testen. Aber der C1 steht im Ruhezustand eh in der Fahrzeughalle und ist an das Stromnetz angeschlossen (nämlich über eine Ladeerhaltung, welche im Handschuhfach fest installiert ist und die an dem von Allmächtiger genannten Zigarettenanzünder eingesteckt ist). Könnte ja vielleicht sogar nötig sein, eine zweite Batterie einzubauen, aber da sind unsere Kollegen in der Werkstatt sehr erfinderisch.
@Allmächtiger
Du hast Recht mit der Audio-Anlage. Das hatte ich auch mal gelesen und die Website c1biker.com ist mir auch ein Begriff. Ich werde dort mal schnorcheln.
@hannibal
Inzwischen weiß ich auch, dass es das GP900 mit FMS gibt. Es gibt jedoch zwei grundlegende Probleme beim Betrieb mit einem HFG:
Erstens, das schon vorher erwähne - technisch ursächliche - BEDINGTE Gegensprechen, mit der Folge dass die Quittungen der FMS-Telegramme halt nicht empfangen werden können. Ist aber das kleinere Übel, da ich das Fz eh von Hand in einen Einsatz reinnehmen lassen muss, ich also grundsätzlich mit einem Status 5 anfange zu funken. Und wenn ich schon fernmündlichen Kontakt zur Leitstelle habe - eben um das Fz in den Einsatz mit reinnehmen zu lassen - dann müsste ich eben in diesem Moment darauf vertrauen, dass der daraufhin abgesendete Status 3 auch ankommt ohne dass die Quittung auf dem Display erscheint.
Das zweite Problem ist aber gravierender. Es gibt Vorschriften, an die sich gerade eine Behörde halten muss. Und es ist nun einmal so, dass jedes Funkgerät (also auch ein FuG 13) bei der zuständigen Behörde (in diesem Fall das SMI) angemeldet und registriert werden muss. JEDES Funkgerät erhält einen festen Kenner. Fahrzeuggebundene Geräte erhalten den Kenner des Fahrzeuges in dem es eingebaut ist (z.B. Florian Stadt/Gemeinde 11-44-1) und tragbare Geräte erhalten einen personengebundenen Kenner (z.B. Florian Stadt/Gemeinde 1 für den Leiter der Feuerwehr). Nun kann man nicht ohne weiteres ein tragbares Gerät (FuG13) nehmen und es als fahrzeuggebundenes Gerät einsetzen WEIL es bereits einen Kenner hat. Wenn man nun z.B. das Gerät Florian Stadt/Gemeinde 1 über eine Gerätehalterung in den Roller einbaut, kann man es nicht einfach Florian Stadt/Gemeinde 11-76-1 nennen, weil es einem gefällt. Tragbare Geräte sind nun einmal nicht dafür vorgesehen, nun plötzlich ein möchtegernfesteingebautes Gerät zu werden.
Und was die Erreichbarkeit angeht:
Es geht NUR darum, dass DIESES Fahrzeug bei der Fahrt von A nach B bei der Leitstelle registriert ist und bei einer Einsatzfahrt ein Einsatzabbruch durch die LST auch mitgeteilt werden kann, damit einem nicht fröhlich grinsende Kollegen entgegen fahren. Es geht nicht darum, dass der Fahrer vor Ort außerhalb seines Fahrzeuges erreichbar ist. Dazu gibt es bei uns Pager. Je weniger Klimbüms ich mit rumschleppen muss, desto bessser ist es.
Ich ziehe ein fest installiertes Gerät vor, weil es gesetzeskonform ist und auch dem Zweck entsprechend verwendet wird.
Übrigens: Danke nochmal für die rege Anteilnahme!
Ciao
mICHael