Oder geh zum Bund...
Entweder darfst du für 8-12 Jahren deines Lebens den RA machen
oder nach deiner Dienstzeit das Ganze über den BFD..
Oder geh zum Bund...
Entweder darfst du für 8-12 Jahren deines Lebens den RA machen
oder nach deiner Dienstzeit das Ganze über den BFD..
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)