Nein, das ist schon so richtig. Wenn ein Fahrradweg ausgeschildert ist (blaues Zeichen, mit oder ohne Fussgängerweg, Zeichen 237, 240 oder 241) muss dieser benutzt werden. Das gilt für alle als Fahrradarten ohne Ausnahme. Nur wenn dieser Fahrradweg blockiert ist, darf die Straße benutzt werden.Zitat von DME-Murxer
Anders verhält es sich bei dem Zusatzschild "Radfahrer frei". Hier ist es einem freigestellt ob man den Radweg benutzen will.
Siehe dazu u.a. StVO §2 Abs. 4, diverse Radsportseiten und wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradweg
http://de.wikipedia.org/wiki/Rennrad...C3.9Fenverkehr