Zitat Zitat von Maulwurf
...Also manche so geannten EX zugelassen Lampen erfüllen nicht die für die FEUERWEHR in Rheinland-Pfalz zugelassene ATEX Vorschrift! ...

Diese gilt aber nicht für alle Lampen! Neueren generationen haben diese ATEX vorschrift!
Wer die oben aufgeführten Links mal aufmerksam studiert stößt auf folgenden Text (Auszug):

Sind die Lampen für die Feuerwehr zugelassen? Dürfen diese Lampen bei der Feuerwehr verwendet werden ? Solche Fragen werden nahezu täglich gestellt. Eine Zulassung für Taschenlampen für den Feuerwehreinsatz gibt es nicht. Es gibt derzeit keine Norm oder Vorschrift, nach der Taschenlampen für die Feuerwehr zugelassen werden könnten oder der diese Lampen entsprechen müssten. Aussagen wie “für die Feuerwehr zugelassen” oder “auch zulässig bei FW-Brandeinsätzen” sind mit Vorsicht zu genießen und beziehen sich nicht auf existierende Vorschriften. Einzige Quelle für einen möglichen Vergleich bietet die DIN 14642 (Handscheinwerfer). Dieser Vergleich beschränkt sich aber auf den Explosionsschutz. Diese DIN fordert für den dort beschriebenen Feuerwehrhandscheinwerfer eine Zulassung in Kategorie 2, Explosionsgruppe IIC und Temperaturklasse T4. Einzige hier entnehmbare Forderung wäre also die des Explosionsschutzes.
(Der komplette Text steht auf: http://www.peli-lights.de/PELI-Light...ex_schutz.html)