Ergebnis 1 bis 10 von 10

Thema: Unterschied Berufsfeurwehr - Ständige Wache

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    11.12.2001
    Beiträge
    97
    Zumindest für Niedersachsen gilt noch folgendes:

    - eine Gemeinde mit Berufsfeuerwehr übernimmt einige Aufgaben, die ansonsten den Landkreisen obliegen, z.B. Leitstelle, Ausbildung, vorbeugender Brandschutz (§4 NBrandSchG)

    - Angehörige von Berufsfeuerwehren dürfen bestimmte Führungspositionen in der Freiwilligen Feuerwehr nicht übernehmen (§7(2) NBrandSchG)

    - eine Hauptberufliche Wachbereitschaft (=ständig besetzte Wache) ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr, bei einer Gemeinde mit Berufsfeuerwehr ist die Freiwillige Feuerwehr eigenständig organisiert und im Einsatzfall der BF unterstellt (§10(1) NBrandSchG)

    Nachzulesen ist dies hier.

    Gruß

    Marko

  2. #2
    Registriert seit
    18.12.2001
    Beiträge
    4.989
    Jo. Die genauen rechtlichen Bedingungen weiß ich nicht, da wir weder BF, noch ne hauptamtliche Wache sind, aber die Punkte decken sich weitgehend mit meinen Erfahrungen hier in Hessen.

    Ich denke solche Passagen wird es in unserem Gesetz auch geben und auch in allen anderen Bundesländern wird das ähnlich geregelt sein.

    Gruß Joachim

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •