Sowohl als auch, wie es bei den beiden aussieht. Weil da wo er wohnt haben die BFW und wir bei uns haben FFW.
Sowohl als auch, wie es bei den beiden aussieht. Weil da wo er wohnt haben die BFW und wir bei uns haben FFW.
Das, was ich oben geschrieben habe gilt meines Wissens zumindest auf alle Fälle für die FFW! Wenn du willst, dann frage ich mal meinen Vater, wie es genau bei der BF (München) aussieht.
MFG Flo
Hallo,
so viel ich weiß rückt in München der RTW zum Eigenschutz im LZ grundsätzlich mit aus.
Aber klär des mit deinem Vater ab, wenn er scho an der Quelle sitzt ;-)
Greetz
Benni
Bei uns kommt der RTW immer zu VU mit raus. Evtl wird der halt abbestellt wenn die Feuerwehr eher vor Ort ist und er wird nicht benötigt.
Bei Brandeinsätzen wenn mit Verletzten zu rechnen ist. (Wohnungs oder Gebäudebrand). Ansonsten bei Größeren Bränden kommt es oft vor das ein RTW zur Eigensicherung angefordert wird.
Blinky
Bei uns rückt der RTW aus,wenn der Lösch-zug Alarmiert wird, und sobald das Alarmstichwort Person in Gefahr/Person vermisst aufläuft.
Ist halt im Lst-Rechner so vorgegeben.
MfG Jumbo
Also ich hab mal nachgefragt und er meinte, dass der RTW natürlich immer fährt, wenn irgendwas brennt und Menschen in Gefahr geraten könnten oder schon geschädigt wurden z.B. Wohnhausbrand, Wohnungsbrand, U-bahn, Fahrzeugbrände usw... Sei es zum Eigenschutz oder um andere Personen zu behandeln.
Bei THL fährt er je nach Alarmstichwort, die ich jetzt ned alle aufzählen will ;)
MFG Flo
Ok! Danke für eure Antworten.
Bleibt nur noch Frage 1 zu klären.
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