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Thema: RS1 FuG8b-1

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    @Ebi: Müssen alte die das können ausgetauscht werden, oder nur keine neuen mehr eingebaut werden?

    @russmeyer:
    Was hast Du gegen FuG7? Das macht doch auch nix anderes als ein modernes FuG8 mit LCD-Display im Bediengerät?
    Ich meine auch hier mal gelesen zu haben, daß einige feste Relaisstelleb noch mit FuG7 betrieben werden.
    Warum auch nicht? Ein Funkgerät muß zuverlässig funken. Und genau das hat unser FuG7 (im Einsatz bis letztes Jahr) bis zu Ausbau auch immer getan.

    duese

    P.S.: Nicht daß wir uns falsch verstehen, so etwas wie in dem Link von Ebi muß auf jeden Fall vermieden werden. Aber ob das verschweigen der genauen Vorgehensweise da hilft, weiß ich nicht. Die grundsätzlichen Infos wurden hier im Thread ja schon gepostet. Wenn es einer versuchen möchte kann er das schon mit den Infos die er hier im Forum findet (und evtl. Bastelerei, bei der dann wieder was schief gehen kann). Wenn er klar lesen kann, wie es funktioniert, ist der Wissensdurst (um den es hier geht, so wie ich das verstanden hab) gestillt und die Funknetze werden in Ruhe gelassen.

    Wenn jemand ohne Führerschein fragt, wie ein Auto gefahren wird, sollte man dann die Erklärung unterlassen, weil er ja dann fahren könnte? Oder probiert er es dann erst recht aus....?

    Aber weils mich auch interessiert: Macht eine RS1 denn was anderes als die oben beschriebene Bastelei?

    duese
    Geändert von duese (20.04.2006 um 10:31 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von duese
    @Ebi: Müssen alte die das können ausgetauscht werden, oder nur keine neuen mehr eingebaut werden?
    duese
    Nein, sie müssen nicht ausgetauscht werden, die RS1 Funktion muss ausgebaut oder blockiert werden.

    Auszug aus dem Erlass:
    ------
    Der Betrieb von relaisstellenfähigen Geräten und die Anschaltung von Relaisstellenzusätzen ist nur in ELW 2 gemäss gültiger DIN zulässig. Der Betrieb als Relaisstelle bedarf in jedem Einzelfall der Zustimmung des Innenministeriums...
    ------
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  3. #3
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    Also kein Bestandsschutz, darauf wollte ich hinaus. Danke.

    duese

  4. #4
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    09.05.2002
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    278
    Hallo zusammen.

    Jetzt muss ich mich auch mal einmischen.
    Das Schlimme sind ja nicht die Leute, die NICHTS wissen, sondern diejenigen, die MEINEN ETWAS ZU WISSEN. Oft sind es dann nur Halbwahrheiten.
    Ich bin mir sicher, dass der ein oder andere aufgrund der vorgegangenen Anleitung jetzt den Lötkolben schwingt und mal lustig drauf losbastelt. Frei nach dem Motto: "Was kann schon schief gehen?!". Man weiß ja die Steckerbelegung und wie alles fein verbunden werden muss ..... schwupp noch schnell das FuG eingeschaltet und schon ist dei Scheiße perfekt.
    Nicht umsonst gibt es zugelassene Zusatzgeräte für BOS-Funkanlagen die, bevor sie die allgemeine Zulassung erhalten, entsprechend auf u.a. ihre Funktionssicherheit geprüft werden.
    Zum schalten von Relaisfunkstellen schließe ich mich meinen Vorrednern an: Nur weil man prinzipiell weiß wie man ein Relais schalten kann, heißt das noch lange nicht dass man es auch darf (PS: Das ist nicht nur in Rheinland-Pfalz und Hessen so, sondern in allen Bundesländern !). Dafür gibt es ausgebildete Facheinheiten, die entsprechend auf ihr Equipment geschult wurden und auch entsprechende Frequenz-/Kanalnutzungspläne berücksichtigen müssen.
    Spätestens an dem Punkt, an man wirkliche Scheiße bauen kann, sollte man die Fingern von Sachen lassen, von denen man nicht wirklich Ahnung hat !
    [....]

    Gruß - die LeiDstelle
    Zu lautes Sprechen erhöht die Reichweite des Funkgerätes nicht !

  5. #5
    Christian Gast
    Hallo,

    ich sehe meine Anleitung quasi als BLOCKSCHALTBILD. Ein Blockschaltbild erläutert die Funktion einer Sache hier die RS1 Schaltung. Danach war gefragt.

    Die Regelung mit den RS1 Bedienteilen gilt aber nur für Hessen, in NRW sind sie noch zulässig. Außerdem kann man ja eine Relaisstelle auch im 2m-Band schalten. Ich habe dies schon desöfteren gesehen (bei einer Nachnbarwehr), diese haben bei der ZPD einen Kanal beantragt und diesen für eine Großveranstaltung zugeteilt bekommen. Mangels 9c haben die das dann mit einem 9b und RS-Zusatzgerät gemacht.

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