Ergebnis 1 bis 9 von 9

Thema: Funk Dienstanweisung

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363

    Dienstliche Anweisungen nur für den Dienstgebrauch!!

    Hallo !

    Solche Informationen gehören aber mehr zur Betriebsleitung und nicht in die Fahrzeuge.

    Was interessiert die FF Hinterdorfhausen, welches Kennzeichen das TSF aus Vorderstadt hat und umgekehrt !?

    Die gängisten Betriebskanäle der Stadt bzw. Gemeinde, davon geht man aus sollte ein ausgebildeter Sprechfunker aus dem Gedächtnis heraus wissen. Andere als die durch die Betriebsleitung zugeteilten Kanäle sollten / dürfen eh nicht ohne die Zustimmung der Funkbetriebsleitung geschaltet werden, die dann aber auch nachgefragt werden können. Funkrufnamwenkataloge ändern fast halbjährlich, kann man sich diese Arbeit auch sparen.

    Also, bitte keine Dienstlichen Anweisungen der Städte-u.Gemeinde - oder Kreisverwaltungen hier zum Download einstellen, schon aus dem Aspekt der " Dienstlichen " Anweisung heraus sind diese Informationen nur einem bestimmten Personenkreis vorbehalten und nicht für die öffentlichkeit bestimmt!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  2. #2
    Registriert seit
    30.11.2005
    Beiträge
    690
    Hallo,

    obige Anweisung ist ja nicht mehr aktuell und auch nicht als VS NfD eingestuft.
    Geändert von knutpotsdam (18.04.2006 um 11:36 Uhr)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •