Eine "Funkordnung" ist eine nützliche Sache, haben wir in Potsdam auch (nur schon 10 Jahre alt und mitlerweile mit falschen Kanälen, die neue ist bei Nachfrage immer grad nicht auffindbar :)
Dort sollten folgende Dinge kurz und knapp niedergeschriben sein:
- Leitstelle (mit Erreichbarkeit Telefon, Fax,..)
- Zuständigkeitsbereich
- Funknetz (RS1, Gleichwelle..)
- 4m-Arbeitskanal
- 4m-Ausweichkanal
- Besonderheiten beim Anruf der Leiststelle (z.B. zwingender Status 5 oder TR 1, wenn Funk erst nach "Ruf" in Leitstelle aufgeschalten/ mitgehört wird)
- 4m-Kanäle der angrenzenden Leitstellen
- Rufkenner der festen Funkstellen, Rufnamenschema des jeweiligen Landes
- Einsatzstellenfunk mit Rufnamenregelung (soweit vorhanden)
- Arbeitskanal 2m
- Reservekanal 2m
- ggf. Relaiskanal für bes. Objekte (Tunnel-, Gebäudefunk)
- ggf. Musterkommunikationsplan für größere Einsatzlagen, mehrere Einsatzabschnitte
- ggf. Verweis auf die gestatteten Funkgeräte/ Funkempfänger, wenn Ausnahmeregelungen von der TRBOS durch die oberste Landesbehörde getroffen wurden (z.B. GP300)
- Regelung zum Mithören des Funks in der Wache (z.B. nur im Einsatzfall gestattet oder oder oder..)
Mehr fällt mir grade nicht ein, ich versuche mal die alte Vorschrift zu finden und einzuscannen.
Gruß
Knut