@ Hugo, schön und gut, die Kostenseite ist ein Faktor. Allerdings bin ich auch froh darüber, wenn meine Jungs und Mädels als EA auch erfahrungen im RD haben, also Zufahrten zu Krankenhäusern kennen, beim Arbeiten in der Praxis Erfahrungen sammeln usw.
@ rotkreuz, Naja, das kommt wohl darauf an. Einmal gibt es immer nur einen Einsatzleiter. In Hessen ergibt sich z.B. die Zuständigkeit aus dem HBKG und dem HRDG. Das HBKG weißt dem Verantwortlichen der Feuerwehr die (Gesamt-) Einsatzleitung zu. Danaben regelt das HRDG die Einführung einer "besonderen Einsatzleitung" des Rettungsdienstes (LNA und OLRD), die bei Einsätzen zusammen mit der Feuerwehr aber faktisch Abschnittsleiter Rettungsdienst o.ä. werden. Der Bereitschaftsfüherer, SEG-Leiter oder sonst ein Einheitsführer wird immer nur seine Einheit führen. Wenn dazu ein RTW gehört auch diesen, wenn der RTW zwar zur selben Org. gehört aber nicht zur Einheit direkt, weil z.B. regulärer RD oder Hintergrund RTW, so ergibt sich kein Unterstellungsverhältnis zum Gruppen- oder Zugführer. Der RTW bleibt solange taktisch selbsständig, bis z.B. der Abschnittsleiter anderes festlegt.
Gruß, Matze
P.S.: Sorry, ist ganz schön OT, wäre fast nen neuen Thread wert?