Schlechte Karten bei der BNetzA:

Vfg 78 / 2003
Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 446,0 MHz – 446,1 MHz

1. Der oben genannte Frequenzbereich wird auch für andere Funkanwendungen genutzt. Die Reg TP übernimmt keine Gewähr für eine Mindestqualität oder Störungsfreiheit des Funkverkehrs. Ein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bestimmungsgemäße Frequenznutzungen kann nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Insbesondere sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung gegenseitige Beeinträchtigungen von Funkanwendungen für Sprachkommunikation über kurze Entfernungen nicht auszuschließen und hinzunehmen.

Ebi