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Thema: Programierung Memo

  1. #1
    koi2k Gast

    Programierung Memo

    Hallo,
    Ich habe eine Fehlermeldung wenn ich mein Swissphone Memo Programmieren will.
    Ich habe ein 4m Gerät und wollte das bei der Frequenz zwischen 86.000-87.000 MHZ Programmieren. Wenn ich den Melder Programmieren will zeigt er mir bei Band: 4m MB: 74.. 81 MHZ an.
    Wenn ich versuche bei der Frequenz zwischen 86.000-87.000 MHZ eingebe.
    Erscheint diese Fehlermeldung:
    Warnung!
    Die Frequenz liegt auserhald dem spezifizierten Band und ist evt. nicht Programmierbar oder VCO-Spannung wird begrenz.

    Wie kann ich den Melder einstellen auf meine Frquenz zwischen 86.000-87.000 MHZ

    oder ist mein Memo da für nicht ausgelegt ?

  2. #2
    Florian Pullenreuth Gast
    scheint ein melder für das 4M Mittelband zu sein, dann klappt es nicht. Für dein Vorhaben brauchst einen Melder für das 4M OB (Oberband).

  3. #3
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    Hast du den vielleicht aus Ebay - Österreich? Da werden öfters mal welche im Mittelband oder Unterband angeboten.

  4. #4
    koi2k Gast
    Zitat Zitat von Blacky Beitrag anzeigen
    Hast du den vielleicht aus Ebay - Österreich? Da werden öfters mal welche im Mittelband oder Unterband angeboten.
    Ja ich habe den Melder bei ebay gekauft .
    Der Melder kommt aus Münchenbernsdorf.
    und in der Beschreibung stand nix von Mittelband.
    Frequenzbereich

    4-Meter-BOS-Band; 20 kHz Kanalabstand

  5. #5
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    haha

    das fällt fast unter betrug
    deine chance verkauf ihn bei ebay
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  6. #6
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    Zitat Zitat von koi2k Beitrag anzeigen
    Ja ich habe den Melder bei ebay gekauft .
    Der Melder kommt aus Münchenbernsdorf.
    und in der Beschreibung stand nix von Mittelband.
    Frequenzbereich

    4-Meter-BOS-Band; 20 kHz Kanalabstand
    Dann schreib dem du willst dein Geld zurück ansonsten erstattest du Anzeige.
    Die Ware entspricht nicht dem angebotenem Artikel und somit ist er auf jedenfall Gewährleistungspflichtig, egal ob er Privat oder Gewerbetreibender ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Wieso entspricht die Ware nicht dem angebotenen Artikel?
    Der Melder liegt im 4m BOS Band, das geht vom Unterband übers Mittelband bis ins Oberband.

  8. #8
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    Rechtlich einwandfrei formuliert, da hast du eigentlich keinerlei Chance, außer dass der Verkäufer so kulant ist und ihn zurücknimmt. Glaub ich aber nicht, weil er sicher nen Grund hat, das nicht reinzuschreiben.
    Jetzt kannst nur du das selbe wieder tun.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  9. #9
    Florian Pullenreuth Gast
    Die Frage ist, konnte der Verkäufer den Melder eben deswegen wohl auch nicht nutzen?

  10. #10
    Registriert seit
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    469

    Frequenzbereich Umstellen

    Hallo koi2k.
    Du kannst den Melder auch in einer Funk-Fachwerkstatt auf ein anderes Frequenzband umbauen lassen. Dann kannst Du ihn auch verwenden. Konntaktiere mal das Forum-mitglied Joe aus Hoe. Der kann das. Es können aber auch andere Fachhändler die sich mit Swissphone auskennen.
    9 von 10 Mißerfolgen haben die gleiche Ursache: Mangelnde Vorbereitung

  11. #11
    koi2k Gast
    Der Verkäufer hat geschrieben:
    so habe ich auch keine ahnung davon

    aber 4 meter und 2 mterband ist Bos

    und 4 meterband
    beinhaltet ub
    mb

    ob

    angegeben war 4 meterband bos also ist das mit dabei so wurde es mir gesagt.

    Es gibt doch Unterschiede bei den Meldern welche Frequenz Sie abdecken oder ?
    Es gibt doch auch melder die den ganzen Bos Funk in 4m ganz abdecken er hätte doch hinschreiben müssen 4m Band Bos Mittelband oder bin ich da falsch ?

    Frohe Weihnachen
    Geändert von koi2k (25.12.2007 um 00:15 Uhr)

  12. #12
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    2.651
    Zitat Zitat von koi2k Beitrag anzeigen
    Der Verkäufer hat geschrieben:
    so habe ich auch keine ahnung davon
    aber 4 meter und 2 mterband ist Bos
    und 4 meterband beinhaltet ub, mb und ob

    angegeben war 4 meterband bos also ist das mit dabei so wurde es mir gesagt.

    Es gibt doch Unterschiede bei den Meldern welche Frequenz Sie abdecken oder ?
    Es gibt doch auch melder die den ganzen Bos Funk in 4m ganz abdecken er hätte doch hinschreiben müssen 4m Band Bos Mittelband oder bin ich da falsch ?

    Frohe Weihnachen
    Wie ABC-Truppe schon schrieb:
    Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
    Rechtlich einwandfrei formuliert, da hast du eigentlich keinerlei Chance, außer dass der Verkäufer so kulant ist und ihn zurücknimmt. Glaub ich aber nicht, weil er sicher nen Grund hat, das nicht reinzuschreiben.
    Jetzt kannst nur du das selbe wieder tun.
    Also bleibt nur
    - das ganze als teure Lehrstunde zu verbuchen
    - den Verkäufer bitten, den Melder aus Kulanz zurückzunehmen (was er nicht tun wird, er wusste ja anscheinend was er tat bei der Formulierung) oder
    - den Melder wieder bei der Bucht einstellen und auf einen anderen hoffen, der so dumm ist einen Melder woanders als bein fachkundigen Händler zu kaufen...

    Frohe Rest-Weihnacht und einen guten Start ins Jahr 2008!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  13. #13
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    387
    hi soweit wie doch weiß kann man den memo doch nicht einfach auf einen anderen frequnz setzen gell??

    weil der mhz bereich doch gequarzt werden muss bei den memos doch auch??

    gruß guido

  14. #14
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    27.02.2002
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    Zitat Zitat von doubleG112 Beitrag anzeigen
    hi soweit wie doch weiß kann man den memo doch nicht einfach auf einen anderen frequnz setzen gell??

    weil der mhz bereich doch gequarzt werden muss bei den memos doch auch??

    gruß guido
    Nein ... der Memo wird nicht bequarzt .. aber es gibt bestimmte Frequenzbestimmende Bauteile die getauscht werden müssen.
    Aber es wäre machbar.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #15
    Registriert seit
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    5.255
    Hmm @ TE ...
    bist du Rechtschutzversichert?
    Wenn ja geh zum Anwalt ... wenn nein dann droh ihm das du zum Anwalt gehst ...
    Hier könnte durchaus eine Arglistige Täuschung vorliegen.



    § 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
    (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
    (2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

    Anmerkung: Arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB ist jedes Verhalten, das beim Geschäftsgegner einen Irrtum erzeugt oder unterhält, und beim dem der Täuschende weiß oder in Kauf nimmt, dass er durch seine Täuschung die Willensentschließung des anderen beeinflusst. Das Verschweigen wahrer Tatsachen stellt dann eine arglistige Täuschung dar, wenn eine Pflicht zur Offenbarung besteht. Grundsätzlich besteht nur bei krassen Abweichungen von normalen Verhältnissen, insbesondere zu Punkten, die für die Kaufentscheidung offensichtlich wichtig sind (z.B. vergoldet statt Echtgold), auch ohne konkrete Nachfrage eine Offenbarungspflicht.



    Die Offenbarungspflicht beinhaltet die Verpflichtung von verhandelnden Parteien, sich gegenseitig über Umstände zu informieren, die für den Vertragsabschluß entscheidend und für den Gegner von Bedeutung sind.
    Eine Verletzung dieser Verpflichtung kann Schadensersatzansprüche aus dem Gesichtspunkt von culpa in contrahendo begründen. D.h. auf das Thema dieser Seite bezogen: Es kann der Verkäufer verpflichtet werden, dem Käufer die Differenz zwischen dem Kaufpreis des Falschgold-Schmuckstücks und den Beschaffungskosten eines vergleichbaren echtgoldenen Schmuckstücks zu erstatten...

    Und das wäre hier ganz klar gegeben ..
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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