Servus,
ich gehe mal davon aus, daß ihr eine Autowerkstatt seit.
1)Die Erstprüfung führt der Hersteller durch. Die Berufsgenossenschaft verpflichtet dich normal zu einer Wiederholungsbrüfung nach BGV A3. Die wiederum verlangt eine Pfüfung nach DIN VDE 0701 und 0702.
2)Alle Geräte die einen Netzstecker haben.
3)Die Maschine ist als ein Gerät zu sehen. Hier gilt: Im zweifel gegen den Angeklagten.
4)Ebenfalls Ortsveränderlich.
Ortsveränderlich sind alle Geräte die an Schuko- oder CEE-Steckdosen angeschloßen werden können.
zum Nachlesen
Aber frag doch am besten bei der Genossenschaft nach.




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