"Zu dem PKW mit dem Blaulicht kann ich nur sagen das es nicht Rechtens ist. Dieses wird durch den Verein genutzt ohne Genehmigung."
Nun gut, wenn er keine Genehmigung dafür hat (was aber theoretisch möglich wäre), dann darf er es nicht im öffentlichen Verkehrsraum nutzen. Wie aber beschrieben wurde, ist das auf einem Fahrzeug im abgesperrten Bereich = nichtöffentlicher Verkehrsraum = auch nicht verboten!
Abgesehen davon, wieviele Mitglieder anderer HiOg´s und Feuerwehren haben illegal ein Blaulicht im/am Auto???????????? Und trotzdem dürfen sie helfen..